Zoll schlägt Alarm: Mindestlohn-Verstöße in Berliner Gastronomie!

Zoll kontrolliert in Berlin Verstöße gegen den Mindestlohn bei 32 gastronomischen Betrieben: Ursachen und Maßnahmen im Fokus.
Zoll kontrolliert in Berlin Verstöße gegen den Mindestlohn bei 32 gastronomischen Betrieben: Ursachen und Maßnahmen im Fokus. (Symbolbild/NAG Archiv)

Warschauer Straße, 10245 Berlin, Deutschland - Am 14. März 2025 berichten die zuständigen Behörden von einer großen Kontrollaktion zur Bekämpfung von Schwarzarbeit in Berlin. Bei einer aktuellen Prüfung an der Warschauer Straße in Friedrichshain wurden zahlreiche Verstöße gegen den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn festgestellt. Der Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2025 12,82 Euro brutto pro Stunde. Trotz dieser Regelung ist die Einhaltung in bestimmten Branchen, insbesondere in der Gastronomie, oft unzureichend, wie Tagesspiegel berichtet.

Im Rahmen der Kontrollen wurden 32 Restaurants und Kneipen überprüft, wobei 128 Personen unter die Lupe genommen wurden. 112 Kontrolleure waren an diesem Einsatz beteiligt. Die Prüfungen offenbarte, dass häufig falsche Bezeichnungen von Angestellten genutzt werden, um die gesetzlichen Vorgaben zu umgehen. So wurden viele Mitarbeiter etwa als Praktikanten, Auszubildende oder Selbstständige geführt. Darüber hinaus wurden die Arbeitszeitaufzeichnungen häufig als falsch, unvollständig oder gar nicht vorhanden festgestellt.

Bundesweite Maßnahmen

Wie das Zoll.de vermeldet, führt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls zur gleichen Zeit bundesweite Schwerpunktprüfungen gegen Schwarzarbeit durch. Über 3.000 Beschäftigte sind im Einsatz, um die Einhaltung des Mindestlohns zu kontrollieren. Diese Prüfungen sollen bis in die Abendstunden fortgesetzt werden. Vorläufige Ergebnisse der Prüfeinsätze werden kurz nach Durchführung veröffentlicht.

Die FKS arbeitet hierbei eng mit anderen Behörden, wie der Rentenversicherung, zusammen. Wichtige Indikatoren für die Prüfungen sind Aussagen der Arbeitnehmer, die zur Überprüfung der Lohn- und Finanzbuchhaltungsunterlagen beitragen. Der Einsatz hat bereits zur Feststellung von fünf Personen ohne Aufenthaltserlaubnis in Berlin geführt, und gegen einen Arbeitgeber wurde ein Verfahren wegen fehlender Sozialversicherungsbeiträge eingeleitet.

Schwarzarbeit als gesamtgesellschaftliches Problem

Laut Bundesfinanzministerium betrifft Schwarzarbeit nahezu alle Wirtschaftsbereiche, vorwiegend jedoch die lohnintensiven Branchen. Im Jahr 2023 wurden durch die FKS Schäden in Höhe von etwa 615 Millionen Euro festgestellt, wobei über 43.000 Arbeitgeberprüfungen und mehr als 101.000 Ermittlungsverfahren wegen Straftaten durchgeführt wurden. Die gesammelten Erkenntnisse zeigen, dass Schwarzarbeit in organisierter Form oft grenzüberschreitend agiert.

Das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, das 2019 angepasst wurde, dient als rechtliche Grundlage für die Maßnahmen der FKS, die nicht nur die Einhaltung des Mindestlohngesetzes, sondern auch andere arbeitsrechtliche Bestimmungen überwacht. Der Schutz fairer Arbeitsbedingungen ist dabei ebenso wichtig wie die Bekämpfung gesetzeswidriger Beschäftigungsverhältnisse.

Details
Ort Warschauer Straße, 10245 Berlin, Deutschland
Quellen