Berliner Gericht stoppt vorübergehend Ausweisung nach Protesten für Palästina

Freie Universität Berlin, Deutschland - Ein irischer Staatsbürger, der an gewaltsamen pro-palästinensischen Protesten in Berlin teilgenommen hat, bleibt vorerst in Deutschland. Diese Entscheidung traf das Berliner Verwaltungsgericht im Eilverfahren und wurde am Freitag bekannt gegeben. Das Berliner Landesamt für Einwanderung (LEA) hatte zuvor dem Iren sowie einer Irin und einer Polin die EU-Freizügigkeitsrechte entzogen und plante, auch eine amerikanische Person auszuweisen. Innenstaatssekretär Christian Hochgrebe (SPD) begründete diese Maßnahme mit einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit.

Der Hintergrund dieses Vorgehens sind gewaltsame Vorfälle, die sich am 17. Oktober 2024 an der Freien Universität Berlin ereigneten. Bei diesem Vorfall drangen Vermummte in ein Gebäude ein und bedrohten Beschäftigte mit Äxten und anderen Waffen, was zu einem geschätzten Schaden von über 100.000 Euro führte. Das Berliner Verwaltungsgericht stellte nun fest, dass das LEA seiner Amtsklausurpflicht nicht ausreichend nachgekommen sei, da es versäumt hatte, wichtige Ermittlungsakten bei der Staatsanwaltschaft anzufordern.

Gerichtliche Auseinandersetzungen

Das Verwaltungsgericht betonte, dass eine strafrechtliche Verurteilung des Iren nicht zwingend notwendig sei, um die EU-Freizügigkeitsrechte zu entziehen. Vielmehr sei eine individuelle Prüfung der Umstände erforderlich. Der Ire sieht sich derzeit 17 Ermittlungsverfahren wegen Straftaten im Kontext von Versammlungen zum Nahost-Konflikt gegenüber. Keines dieser Verfahren ist bislang abgeschlossen, und der Umfang seiner tatsächlichen Beteiligung an den Protesten ist unklar.

In diesem rechtlichen Umfeld haben auch die anderen Betroffenen Klage eingereicht und sich gegen die Entscheidung des LEA im Eilverfahren gewehrt. Die Fristen für Entscheidungen in den Gerichtsverfahren sind noch offen, und bis zur Klärung müssen die Betroffenen nicht ausreisen.

Proteste in Berlin

Die Fraktionen von Linke und Grünen kritisierten das Vorgehen der Behörden und forderten, dass auf die Ergebnisse strafrechtlicher Verfahren gewartet werden sollte. Während der Sitzung traten zudem Störungen auf, wodurch einige Personen aufgefordert wurden, den Raum zu verlassen. Rund 200 Einsatzkräfte waren in der Bannmeile um das Parlamentsgebäude im Einsatz, wobei höhere Sicherheitsvorkehrungen getroffen wurden.

Recht auf Protest

Die Situation rund um die Proteste und die damit verbundenen rechtlichen Auseinandersetzungen wirft auch ein Licht auf die allgemeine Lage des Rechts auf friedliche Versammlung in Europa. Amnesty International hat in einer Untersuchung ermittelt, dass in 21 europäischen Ländern, darunter Deutschland, zunehmend repressive Maßnahmen gegen friedliche Proteste beobachtet werden. Diese Maßnahmen reichen von stigmatisierenden und kriminalisierenden Praktiken bis hin zu unverhältnismäßiger Gewaltanwendung und willkürlichen Festnahmen.

Julia Duchrow, Generalsekretärin von Amnesty International in Deutschland, äußert sich besorgt über diese Entwicklungen. Sie betont die historische Bedeutung friedlicher Proteste für Rechte und Freiheiten und fordert von den Staaten in Europa, Proteste zu erleichtern und zu schützen, anstatt sie zu unterdrücken. Die aktuelle Situation in Berlin ist Teil eines größeren Trends, der die Basis demokratischer Freiheiten auf der ganzen Kontinent herausfordert.

Details
Vorfall Protest
Ursache Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, Gewaltanwendung
Ort Freie Universität Berlin, Deutschland
Schaden in € 100000
Quellen