Cookies: Sind sie wirklich personenbezogene Daten? Neue Einblicke!

Erlangen, Deutschland - Das Thema Künstliche Intelligenz (KI) wird zunehmend in der Gesellschaft diskutiert, und viele Menschen empfinden sie als belastend. Ein aktueller Artikel von der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg [FAU] berichtet, dass der Umgang mit KI-technologischen Anwendungen in verschiedenen Lebensbereichen, wie in Unternehmen oder im Alltag, viele Herausforderungen mit sich bringt. Besondere Sorgen gibt es über die Art und Weise, wie KI Entscheidungen trifft und welche Auswirkungen dies auf die menschliche Interaktion hat.
Psychologen und Informatiker warnen, dass KI nicht nur die Leistung im Job, sondern auch das allgemeine Wohlbefinden der Menschen beeinträchtigen kann. Sie betonen die Notwendigkeit, ethische und soziale Fragen zu klären, bevor wir KI weitreichend implementieren, um eine Überlastung und Verunsicherung der Nutzer zu vermeiden. Der Artikel beschreibt die negativen Emotionen wie Nervosität und Stress, die durch die Interaktion mit KI-gestützten Systemen entstehen können.
Kriterien für die Zustimmung zur Nutzung von Cookies
Ein weiteres Thema, das in der aktuellen Diskussion nicht zu kurz kommen sollte, betrifft den Datenschutz, insbesondere den Umgang mit Cookies. Ein Artikel von dr-dsgvo stellt die Frage, ob Cookies als personenbezogene Daten angesehen werden. Laut den Feststellungen der DSGVO gelten sie als solche, da sie als Datenspeicher direkt am Endgerät des Nutzers verwaltet werden. Die Zustimmung des Nutzers für das Speichern oder den Zugriff auf Cookies ist daher erforderlich, mit Ausnahme von technisch notwendigen Cookies.
Der Umgang mit Cookies ist in Deutschland auch durch das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) geregelt, welches am 1. Dezember 2021 in Kraft trat. Dies sollte die Einhaltung der Datensicherheit erweitern und die öffentliche Wahrnehmung über den Datenschutz verbessern. Doch die Umsetzung notwendiger EU-Richtlinien, wie der ePrivacy-Richtlinie, blieb teilweise aus. Der Bundesgerichtshof stellte bereits im Jahr 2020 im Planet49-Urteil fest, dass Cookies als personenbezogene Daten gelten und somit einem besonderen Schutz unterliegen müssen.
Relevanz der ePrivacy-Richtlinie
Die ePrivacy-Richtlinie, veröffentlicht am 12. Juli 2002, zielt darauf ab, den Schutz der Privatsphäre und die Gewährleistung der Grundrechte beim Umgang mit personenbezogenen Daten zu harmonisieren. Sie ergänzt die damalige uralte Richtlinie zum Datenschutz und stellt klar, dass Nutzerrechte bei der Verarbeitung ihrer Daten gewahrt werden müssen. Zudem legt sie fest, dass Verkehrsdaten gelöscht oder anonymisiert werden sollten, sobald sie nicht mehr benötigt werden.
Die Diskussion um die Bedeutung von Cookies und die Zulässigkeit ihrer Speicherung zeigt, wie wichtig es ist, dass Nutzer genau informiert werden, bevor sie ihre persönlichen Daten teilen. Die EU-Richtlinie fordert daher, dass Nutzer die Kontrolle über ihre Informationen haben und jederzeit Einblick in die Verwendung ihrer Daten erhalten können.
Die Verknüpfung zwischen technologischen Entwicklungen im Bereich der KI und den datenschutzrechtlichen Herausforderungen erfordert ein hohes Maß an Sensibilität. Nur durch eine transparente Kommunikation und die Gewährleistung einer sicheren Datenverarbeitung können Nutzer Vertrauen in neue Technologien entwickeln.
Details | |
---|---|
Ort | Erlangen, Deutschland |
Quellen |