Diskussion an der Uni: Lebenslange Haft für Stückelmörder ?

Augustusplatz, 04109 Leipzig, Deutschland - Der Fall des sogenannten „Stückelmörders“ aus Dresden sorgt derzeit für deutschlandweite Diskussionen und Aufregung. Der Täter, ein ehemaliger LKA-Beamter namens Detlev G., wurde im Jahr 2018 vom Bundesgerichtshof wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Dennoch gibt es eine beginnende öffentliche Debatte darüber, ob dieses Urteil gerechtfertigt ist. Wie lvz.de berichtet, haben mehrere Juristen das Urteil als falsch eingestuft und einen Brief an den sächsischen Ministerpräsidenten Michael Kretschmer gesendet, in dem sie um Begnadigung für den Täter bitten.

Die Initiatorin des Gnadengesuchs ist Elisa Hoven, Professorin für Strafrecht an der Universität Leipzig. Sie wird am 21. Mai an einer Diskussionsveranstaltung an der Universität teilnehmen, wo sie mit dem Richter Alex Theile und der LVZ-Redakteurin Denise Peikert über mögliche Reformen im Strafrecht hinsichtlich konsensualer Tötungen diskutieren wird. Die Veranstaltung beginnt um 18 Uhr im Hörsaal 3 am Campus der Universität Leipzig am Augustusplatz. Der Eintritt ist frei und eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Der zugrunde liegende Fall

Detlev G. wird beschuldigt, im November 2013 den Geschäftsmann Wojciech S. mit einer Säge und einem Messer zerstückelt zu haben. Bei der Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof wurde bekannt, dass das Landgericht Dresden die Beweiswürdigung lückenhaft und widersprüchlich durchgeführt hat. Der BGH hat daraufhin das Urteil des Landgerichts aufgehoben und den Fall zur erneuten Verhandlung an eine andere Schwurgerichtskammer zurückverwiesen. Der Vorsitzende des BGH, Günther Sander, erklärte, dass alle Umstände der Tat nun neu bewertet werden müssen. Sowohl die Revision des Angeklagten als auch das Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft führten zur Zurückverweisung, da das Landgericht eine für den Angeklagten vorteilhafte Rechtsfolgenlösung angewandt hatte. Dabei blieben Fragen rund um die Motivlage und mögliche Mordmerkmale unbeantwortet.

Unter anderem bestritt Detlev G. die Tötung und erklärte, dass das Opfer sich selbst stranguliert habe. Diese widersprüchlichen Aussagen und das Löschen eines Videos, das die Zerstückelung dokumentierte, machen die Beweisführung komplex. Der Bundesgerichtshof stützte sich auf paragrafenrechtliche Fragen, die die zwingende lebenslange Freiheitsstrafe bei erfüllten Mordmerkmalen vorsehen.

Reform der Tötungsdelikte

Angesichts des steigenden Interesses an diesem Fall und den damit verbundenen moralischen und juristischen Fragen präsentieren sich Reformvorschläge als notwendig. Im November 2023 wurde ein Eckpunktepapier des Bundesministeriums der Justiz zur Modernisierung des Strafgesetzbuchs veröffentlicht, das auch Tötungsdelikte betrifft. Dieses Papier kritisiert die aktuellen Strafvorschriften, die zum Teil aus der Zeit des Nationalsozialismus stammen, als ungerechtfertigt und angreifbar. Rechte und Pflichten, die auf der Gesinnung des Täters basieren, sollen reformiert werden.

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat bereits Vorschläge zur Neuregelung der Tötungsdelikte vorgelegt. Diese beinhalten eine Differenzierung zwischen Mord und Totschlag sowie neue Formulierungen, die die Umstände der Tat und nicht nur die Beweggründe des Täters berücksichtigen. Der DAV schlägt unter anderem vor, die absolute Strafandrohung für Mord durch einen flexiblen Strafrahmen zu ersetzen. Diese Reformüberlegungen sind längst überfällig, da erste Ansätze bereits seit den 1970er Jahren diskutiert werden, jedoch ohne zählbaren Erfolg blieben. Der Fall Detlev G. könnte nun als Katalysator für notwendige Veränderungen im Strafrecht fungieren, wie lto.de und anwaltsblatt.anwaltverein.de noch einmal verdeutlichen.

Details
Vorfall Mord
Ort Augustusplatz, 04109 Leipzig, Deutschland
Quellen