Ehemalige KZ-Sekretärin Irmgard F. gestorben: Ein dunkles Kapitel endet

Stutthof, Polen - Irmgard F., eine ehemalige Sekretärin des Konzentrationslagers Stutthof, ist am 14. Januar 2023 im Alter von 99 Jahren verstorben. Sie wurde wegen Beihilfe zum Massenmord verurteilt, ein Urteil, das am 20. Dezember 2022 durch das Landgericht Itzehoe gefällt wurde. Das Gericht verhängte eine Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung wegen ihrer Mitverantwortung in 10.505 Mordfällen und fünf versuchten Morden. Der Bundesgerichtshof bestätigte dieses Urteil am 20. August 2023 und stellte fest, dass F. über die Geschehnisse im Lager informiert war und den Zustand der Gefangenen gut kannte.

Die Anklage gegen Irmgard F. basierte auf ihrer Tätigkeit als Stenotypistin in der Verwaltung des Konzentrationslagers Stutthof zwischen Juni 1943 und April 1945. In dieser Funktion war sie für die Korrespondenz des Lagers zuständig und hatte eine enge Beziehung zum Lagerkommandanten Paul Werner Hoppe. Ihr wurde vorgeworfen, durch ihre Arbeit zur Tötung von Häftlingen beigetragen zu haben, insbesondere durch die lebensfeindlichen Bedingungen, die im Lager herrschten, sowie durch die Organisation von Todestransporten und die Mitarbeit in einer Gaskammer.

Der Kontext der Konzentrationslager

Konzentrationslager wie Stutthof waren zentrale Herrschaftsinstrumente des nationalsozialistischen Regimes. Schätzungen zufolge starben in diesen Lagern zwischen 800.000 und 1 Million Menschen, während nur etwa 300.000 Häftlinge die Befreiung im Jahr 1945 erlebten. Insgesamt forderten Konzentrations- und Vernichtungslager bis zu sechs Millionen Menschenleben, was die systematische Vernichtung von Gruppen wie Juden, Roma und Sinti zur Folge hatte.

Zwischen 1939 und 1945 wurden in Stutthof und seinen 39 Außenlagern etwa 110.000 Menschen inhaftiert, von denen fast 65.000 nicht überlebten. Das Lager war berüchtigt für seine brutalen Bedingungen und die massiven Menschenrechtsverletzungen. Der Bundesgerichtshof stellte klar, dass F. durch ihre Loyalität zu den Haupttätern nicht neutral handelte, sondern aktiv zur Aufrechterhaltung der unmenschlichen Bedingungen beitrug.

Aufarbeitung und Gerechtigkeit

Der Prozess gegen Irmgard F. begann im Herbst 2021, doch die Vorverhandlungen verzögerten sich, als sie vor dem ersten Termin aus ihrem Seniorenheim nach Hamburg flüchtete. In der Folge wurde sie für fünf Tage in Untersuchungshaft genommen. Der Fall führte zu intensiven Diskussionen über die Rolle von Personen, die in solchen Institutionen tätig waren, und über die Verantwortung für die Verbrechen des Nationalsozialismus. Viele dieser Täter entkamen jahrzehntelang der Strafverfolgung, und die Verurteilungen fielen oft sehr milde aus.

Die nach dem Zweiten Weltkrieg entstehenden Gesetze zur Verfolgung von NS-Verbrechen haben viele Herausforderung erlebt, da die Zahl der verurteilten Täter relativ niedrig blieb und viele Freisprüche erfolgten. Der Fall F. reiht sich in die langwierige Suche nach Gerechtigkeit für die Opfer des Holocaust ein und verdeutlicht die Komplexität der Aufarbeitung der nationalsozialistischen Verbrechen.

Details
Vorfall Mord/Totschlag
Ursache Beihilfe zum Massenmord
Ort Stutthof, Polen
Quellen