Frührentner aufgepasst: Geld verdienen ohne Rentenverlust 2025!

Erfahren Sie, wie Frührentner ab 2023 unbegrenzt hinzuverdienen können und welche steuerlichen Regelungen gelten.
Erfahren Sie, wie Frührentner ab 2023 unbegrenzt hinzuverdienen können und welche steuerlichen Regelungen gelten. (Symbolbild/NAG Archiv)

Merkur, Deutschland - Frührentner in Deutschland können ab 2023 von bedeutenden Erleichterungen profitieren, wenn es um das Thema Hinzuverdienst geht. Laut Merkur dürfen Frührentner ab 63 Jahren unbegrenzt Einkünfte beziehen, ohne dass diese mit ihrer Altersrente verrechnet werden. Dies stellt einen deutlichen Fortschritt gegenüber den Regelungen vor 2023 dar, in denen Einkommensgrenzen zu beachten waren, um Rentenkürzungen zu vermeiden.

Die Hinzuverdienstgrenzen wurden von 2020 bis 2022 aufgrund von Personalengpässen während der Corona-Pandemie jährlich angehoben. Rückblickend wurde das Einkommen aus Nebenverdiensten auf die Rentenhöhe erheblich angerechnet, was viele Rentner vor Herausforderungen stellte. Vor dem neuen Gesetz mussten Verdienste für vorzeitige Altersrenten max. 6.300 Euro jährlich betragen, um Rentenkürzungen zu vermeiden.

Neue Regelungen für Hinzuverdienst

Mit Inkrafttreten der neuen Regelungen am 1. Januar 2023, die im Rahmen des 8. SGB IV-Änderungsgesetzes beschlossen wurden, können Rentner nun unabhängig von der Höhe ihrer Einkünfte in voller Höhe von ihrer Rente profitieren. Laut Deutsche Rentenversicherung wurden die Hinzuverdienstgrenzen für vorgezogene Altersrenten aufgehoben, was bedeutet, dass Beschäftigungen in diesem Rahmen keine negativen Auswirkungen auf die Altersrente haben.

Ein zusätzliches Plus für Frührentner ist, dass sie in der Lage sind, Rentenpunkte zu sammeln, wenn sie weiterhin arbeiten. Diese Punkte können sich positiv auf die Rente auswirken, wenn das reguläre Rentenalter erreicht wird. Auch ehrenamtliche Tätigkeiten können ausgeübt werden, wobei Einnahmen bis zu 70 Euro monatlich steuerfrei bleiben. Bezahlt werden können bis zu 250 Euro für Übungsleitertätigkeiten, ohne dass Steuern anfallen.

Steuerliche Aspekte und Rentenkürzungen

Die steuerliche Behandlung der Rente bleibt jedoch komplex. Es können Steuern auf die Einkünfte aus Rente und Nebenverdiensten anfallen, abhängig von Einkommen, Rentenhöhe und Familienstand. Diese Besteuerung hat sich seit 2005 stufenweise verändert und führt dazu, dass der steuerpflichtige Anteil der Rente steigt, je später man in Rente geht. Minijobber hingegen dürfen monatlich bis zu 520 Euro verdienen, ohne dass diese Summe versteuert wird.

Die Deutsche Rentenversicherung betont, dass es wichtig ist, dem Rentenversicherungsträger Änderungen im Hinzuverdienst zu melden. Auch die Hinzuverdienstgrenzen für Erwerbsminderungsrenten wurden neu festgelegt: Für die volle Erwerbsminderung liegt die Grenze derzeit bei ca. 19.661 Euro, während für die teilweise Erwerbsminderung eine individuelle Berechnung notwendig ist, die zumindest 39.322 Euro beträgt.

Insgesamt bringen diese neuen Regelungen für Frührentner nicht nur mehr Freiheit im Hinzuverdienst, sondern auch die Chance auf eine verbesserte Lebensqualität, da sie ohne große Angst vor finanziellen Einbußen neben ihrer Rente arbeiten können. Die Hinweise der Deutschen Rentenversicherung zur Einkommenserfassung und Steuerpflicht bei Nebenjobs sind äußerst wichtig und sollten von allen, die in Rente sind oder bald in Rente gehen, beachtet werden.

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Ort Merkur, Deutschland
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