Mann in Selb nach Schuss auf Hund mit Schreckschusswaffe festgenommen!

Selb, Deutschland - Am Sonntag, den 20. April 2025, kam es in Selb im Landkreis Wunsiedel zu einem Vorfall, der zahlreiche Einsatzkräfte auf den Plan rief. Ein Zeuge alarmierte die Polizei, nachdem er einen 28-Jährigen beobachtet hatte, der mit einer Schreckschusswaffe auf einen Hund schoss. Der Notruf führte dazu, dass die Polizei um 10:30 Uhr am Einsatzort eintraf und eine Langwaffe sowie eine Platzpatrone sichergestellt wurden. Der Tatverdacht richtete sich gegen den in der Jahnstraße wohnhaften Mann.

Die Situation war angespannt, da aufgrund des psychischen Ausnahmezustands des Verdächtigen die Befürchtung bestand, dass dieser mögliche weitere Gewaltdelikte begehen könnte. Zudem gab es Bedenken, dass der 28-Jährige die Polizisten bei ihrem Eindringen in seine Wohnung angreifen könnte. Um die Lage zu entschärfen, wurde eine Spezialeinheit aus Mittelfranken hinzugezogen, die den Verdächtigen schließlich ohne Schwierigkeiten in seiner Wohnung festnehmen konnte.

Ein glückliches Ende für den Hund

Bei dem Vorfall wurde glücklicherweise niemand verletzt. Der Hund, auf den geschossen wurde, wurde in das ortsansässige Tierheim Selb übergeben, wo ihn nun eine angemessene Betreuung erwartet. Die Polizei Marktredwitz hat die Ermittlungen aufgenommen, da der Vorfall sowohl gegen das Waffengesetz als auch gegen das Tierschutzgesetz verstößt.

In Deutschland unterliegen Schreckschusswaffen dem Waffengesetz und sehen echten Feuerwaffen ähnlich, feuern jedoch keine Projektile ab. Laut einer Erklärung von Bussgeldkatalog ist der Erwerb und Besitz von Schreckschusswaffen, die ein PTB-Prüfsiegel besitzen, ab 18 Jahren erlaubt. Der Erwerb solcher Waffen kann jedoch nur ohne waffenrechtliche Erlaubnis erfolgen, sofern sie den entsprechenden Richtlinien entsprechen. Es ist wichtig, dass das Führen von Schreckschusswaffen bei öffentlichen Veranstaltungen nicht gestattet ist und dass der Transport solcher Waffen in einem verschlossenen Behältnis erfolgen muss.

Das Waffengesetz verdeutlicht außerdem, dass Schreckschusswaffen als Schusswaffen klassifiziert werden, auch wenn sie keine tatsächlichen Geschosse abfeuern. Dieser Vorfall in Selb wirft ein Schlaglicht auf die Notwendigkeit eines verantwortungsvollen Umgangs mit solchen Waffen, um sicherzustellen, dass keine Gefahr für Menschen oder Tiere entsteht.

Details
Vorfall Waffenvergehen
Ursache psychischer Ausnahmezustand
Ort Selb, Deutschland
Festnahmen 1
Quellen