Osterfest: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle am Hauptbahnhof Stralsund

Stralsund, Deutschland - Am Osterfest hat die Bundespolizei in Stralsund mehrere Haftbefehle vollstreckt. Am Freitag, dem 18. April 2025, wurde ein 35-jähriger Litauer auf der BAB 20 kontrolliert. Ihm drohte eine Freiheitsstrafe von 82 Tagen, da er eine Geldstrafe von 1.886 Euro wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz nicht bezahlt hatte. Glücklicherweise konnte er die Summe aufbringen und blieb somit frei.

Am selben Tag wurde ein 27-jähriger Ukrainer am Stralsunder Hauptbahnhof überprüft. Trotz legalen Aufenthalts in Deutschland bestand ein Vollstreckungshaftbefehl gegen ihn wegen Erschleichens von Leistungen. Das Amtsgericht Jever hatte ihn zuvor zu einer Geldstrafe von 100 Euro verurteilt oder einer Ersatzstrafe von 10 Tagen. Auch für ihn einsprang die Familie, sodass der Ukrainer seine Reise ohne weitere Probleme fortsetzen konnte.

Details
Vorfall Sonstiges
Ursache Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Erschleichen von Leistungen
Ort Stralsund, Deutschland
Schaden in € 1886
Quellen