Medizinische Reisen nach Russland: Zoll stoppt 15.000 Euro Bargeld!

Frankfurt am Main, Deutschland - Am 17. Mai 2025 plant Shania Schöner eine Reise nach Russland, um dort mehrere medizinische Behandlungen, darunter Zahnarztleistungen und eine Folgebehandlung nach einer Brustoperation, sowie den Besuch einer Kinderwunschklinik in Anspruch zu nehmen. Sie hat dafür 15.000 Euro in bar bei sich. Doch am Flughafen Frankfurt am Main wird sie von der Zollkontrolle überprüft. Diese sichert das Geld bis auf 1.000 Euro und begründet die Maßnahme mit den EU-Sanktionen, die die Ausfuhr von Banknoten nach Russland lediglich für persönliche Zwecke erlauben. Gegen Schöner wurde daraufhin ein Strafverfahren eröffnet, um zu klären, ob es eine Ausnahme für medizinische Behandlungen gibt. Der Europäische Gerichtshof hat in der Folge entschieden, dass die Ausfuhr von Euro-Banknoten zur Finanzierung medizinischer Behandlungen in Russland nicht als persönliche Ausfuhr gilt. Daher darf Frau Schöner mit dem Bargeld nicht nach Russland reisen, was sie vor erhebliche Probleme stellt.
Parallel zu dieser Thematik gibt es in Deutschland auch juristische Auseinandersetzungen im Mietrecht. Hubert Hüttner lebt seit fast 15 Jahren zur Miete in Berlin. 2020 kündigt ihm sein Vermieter wegen Eigenbedarfs. Hüttner leidet unter Depressionen und ist zeitweise arbeitsunfähig. Ein Umzug könnte seinen psychischen Zustand noch verschlechtern, weshalb er beim Eigentümer einen Härtefallantrag stellt. Der Vermieter klagt daraufhin auf Herausgabe der Wohnung und gewinnt zunächst vor dem Amtsgericht Neukölln sowie dem Landgericht Berlin, da ein fachärztliches Attest gefordert wurde. Der Bundesgerichtshof hat den Fall anschließend neu bewertet und erklärt, dass ein solches Attest nicht zwangsläufig nötig sei. Eine Stellungnahme eines medizinisch qualifizierten Behandlers kann ausreichend sein, um einen gesundheitlichen Härtefall zu belegen. Nun muss das Landgericht Berlin erneut über den Fall entscheiden.
Medizinische Behandlungen im Ausland
In diesem Zusammenhang ist es relevant zu erwähnen, dass Deutschland ein hervorragendes Gesundheitssystem bietet. Die AOK (Allgemeine Ortskrankenkasse) stellt geeignete Behandlungen innerhalb Deutschlands zur Verfügung. Grundsätzlich sind die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen auf Deutschland beschränkt. Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen außerhalb Deutschlands können jedoch geprüft werden, wenn sie hier nicht möglich sind. Besonders bei Behandlungen in Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland und außerhalb der EU/EWR übernimmt die AOK normalerweise keine Kosten. Für die Erstattung privat verauslagter Kosten ist zudem eine vorherige Genehmigung durch die deutschen Krankenkassen erforderlich. Daher empfiehlt es sich, individuelle Beratung vor jeder geplanten Behandlung in Anspruch zu nehmen, um mögliche finanzielle Risiken zu minimieren. Wichtig ist, dass jegliche medizinische Planung sorgfältig mit den zuständigen Krankenkassen besprochen wird.
So zeigt sich in diesen Fällen, wie komplex die rechtlichen und finanziellen Aspekte im Zusammenhang mit medizinischen Behandlungen im Ausland und den Mieterrechten in Deutschland sein können. Betroffene sollten stets sorgfältig im Vorfeld klären, welche Optionen ihnen zur Verfügung stehen, um unnötige Komplikationen zu vermeiden.
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Ort | Frankfurt am Main, Deutschland |
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