Merz fordert Taurus-Lieferungen: Spielt Deutschland mit dem Feuer?
Unterlüß, Deutschland - Am 29. April 2025 hat Friedrich Merz, der designierte Kanzler, eine Debatte über die Lieferung von Taurus-Marschflugkörpern an die Ukraine angestoßen. Merz plädiert dafür, diese Waffe aus den Beständen der Bundeswehr zur Unterstützung der ukrainischen Armee bereitzustellen. In einem ARD-Talk verwies er auf ähnliche Waffenlieferungen anderer Nationen, darunter Großbritannien, Frankreich und die USA, und argumentierte, dass die Ukraine aus der Defensive herauskommen müsse, um strategische Ziele wie die Krim-Brücke zu zerstören. Dies könnte den Nachschub der russischen Armee erheblich stören.
Allerdings äußerte Armin Papperger, der Chef von Rheinmetall, Skepsis gegenüber dem Taurus. Er bezeichnete diesen als „kein Gamechanger“ und stellte klar, dass Deutschland nur über wenige Hundert dieser Marschflugkörper verfüge, von denen viele nicht einsatzfähig seien. Papperger betonte zudem, dass in der aktuellen Situation klassische Artilleriemunition entscheidender für den Ukraine-Krieg sei. Sein Unternehmen plant, die Produktion von Artilleriegeschossen in Unterlüß auf 350.000 pro Jahr zu steigern.
Politische Reaktionen und nationale Bedenken
Die Reaktion der SPD, dem Koalitionspartner von Merz, fiel verhalten aus. Unter der Führung von Kanzler Olaf Scholz wurde eine Lieferung von Taurus-Marschflugkörpern bislang abgelehnt. Ein zentrales Bedenken besteht darin, dass Deutschland zur direkten Kriegspartei werden könnte, falls ukrainische Streitkräfte deutsche Waffen gegen russische Ziele einsetzen.
Die Diskussion um Waffenlieferungen an die Ukraine ist jedoch nicht nur politisch, sondern auch völkerrechtlich komplex. Ein Bericht der Stiftung Wissenschaft und Politik thematisiert die Unklarheiten, wann militärische Unterstützung in einem bewaffneten Konflikt als indirekte Gewaltanwendung betrachtet werden kann. Es wird betont, dass die Bundesregierung die Waffenlieferungen als Unterstützung des Rechts der Ukraine auf Selbstverteidigung im Kontext des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs von Russland versteht und dadurch nicht zur Kriegspartei werden will. Dennoch könnte die Unterstützung der Ukraine laut internationalem Recht als Bedrohung des Friedens angesehen werden, wenn sie als indirekte Gewaltanwendung eingestuft wird.
Völkerrechtliche Erörterungen
Der rechtliche Rahmen für Waffenlieferungen beinhaltet mehrere Aspekte des Völkerrechts, darunter das Friedenssicherungsrecht der UN-Charta und das humanitäre Völkerrecht. Der Internationale Gerichtshof hat festgestellt, dass das Bewaffnen von Rebellen als Gewaltanwendung gilt, was die Argumentation Deutschlands weiter kompliziert. Entscheidungen darüber, ob Waffenlieferungen als kollektive Selbstverteidigung gelten, müssen dem UN-Sicherheitsrat angezeigt werden. Bislang gab es seitens Deutschlands und anderer westlicher Staaten keine solche Anzeige, da man glaubt, unterhalb der Schwelle zur kollektiven Selbstverteidigung zu handeln.
Die Diskussion über die völkerrechtlichen Implikationen von Waffenlieferungen bleibt umstritten. Zwei zentrale Fragen stehen im Raum: Wann überschreiten Waffenlieferungen die Grenze zur indirekten Gewaltanwendung, und welche Gefahr besteht, dass westliche Staaten als Konfliktparteien eingestuft werden? Der Begriff „hostile intent“ könnte als Leitfaden dienen, um den Übergang zur aktiven Teilnahme an Feindseligkeiten zu erkennen, während die Qualität der Unterstützung entscheidend bleibt. Deutschland befindet sich somit in einem rechtlichen Spannungsfeld, in dem die Unterstützung der Ukraine und die damit verbundenen Risiken sorgfältig abgewogen werden müssen.
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Vorfall | Sonstiges |
Ort | Unterlüß, Deutschland |
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