Verbraucherzentrale NRW: Eilantrag gegen Metas Datenpläne für KI!
Köln, Deutschland - Im Streit um die Nutzung von Nutzerdaten für KI-Trainingszwecke zwischen der Verbraucherzentrale NRW und Meta (dem Mutterkonzern von Facebook) beantragt die Verbraucherzentrale eine einstweilige Verfügung beim Oberlandesgericht Köln. Ziel dieser rechtlichen Schritte ist es, die geplante Nutzung personenbezogener Daten von Facebook und Instagram im Eilverfahren zu stoppen. Vor einer Woche hatte die Verbraucherzentrale bereits eine Abmahnung gegen Meta ausgesprochen, nachdem der Konzern Mitte April angekündigt hatte, ab dem 27. Mai 2025 die Beiträge europäischer Nutzer für KI-Trainingszwecke zu verwenden. Meta ist der Ansicht, dass diesem Vorhaben ein „berechtigtes Interesse“ zugrunde liegt und datenschutzrechtlich korrekt sei, solange Nutzer nicht aktiv widersprechen.
Die Verbraucherzentrale hingegen sieht in dieser Praxis einen klaren Verstoß gegen europäisches Datenschutzrecht. Meta hat bereits Nutzer über die in Kürze geplanten Änderungen in Kenntnis gesetzt, indem Informationen per In-App-Mitteilung oder E-Mail versendet wurden. Die Datenschutzexpertin Christine Steffen von der Verbraucherzentrale äußert Bedenken zur Rechtmäßigkeit des Vorgehens und stellt klar, dass ein bloßer Hinweis auf das berechtigte Interesse nicht ausreicht. Nutzer müssten aktiv zustimmen, anstatt nur der Datennutzung zu widersprechen.
Rechtliche Auseinandersetzungen und weitere Informationen
Das Oberlandesgericht Köln wird nun über die Eil-Anfrage entscheiden. Die Verbraucherzentrale möchte mit der einstweiligen Verfügung verhindern, dass Meta Fakten schafft, bevor die rechtliche Lage zur Nutzerinformation und -zustimmung geklärt ist. Das Ziel der Verbraucherzentrale ist es, sicherzustellen, dass die Entwicklung von KI auf einer rechtsstaatlichen und fairen Grundlage erfolgt und dass Verbraucher die Kontrolle über ihre persönlichen Daten behalten.
Außerdem wurde bereits festgestellt, dass möglicherweise auch sensible Informationen der Nutzer für das KI-Training verwendet werden könnten. Die Verbraucherzentrale bietet auf ihrer Website eine Anleitung an, die Nutzer darüber informiert, wie sie bis zum 27. Mai 2025 der Verwendung ihrer öffentlichen Daten widersprechen können. Der Widerspruch muss nicht begründet werden, allerdings ist die Angabe einer E-Mail-Adresse erforderlich.
Besonderheiten bei WhatsApp und zukünftige Schritte
Es ist hervorzuheben, dass bei WhatsApp keine Widerspruchsmöglichkeit bezüglich der Nutzung von Daten für KI-Training existiert. Die Chat-Inhalte sind Ende-zu-Ende-verschlüsselt, was bedeutet, dass Meta keinen Zugriff darauf hat. Nur Inhalte, die an den Chatbot „Meta AI“ gesendet werden, könnten möglicherweise für Trainingszwecke genutzt werden. Die Datenschutzhinweise von Meta besagen zudem, dass ein einmal geäußertes Widerspruch nicht erneut ausgesprochen werden muss, solange bereits widersprochen wurde.
Im Fall einer Ablehnung eines Widerspruchs können Nutzer verschiedene Schritte unternehmen, wie zum Beispiel das Löschen von bisherigen Beiträgen oder die Kündigung ihrer Konten bei Facebook und Instagram. Nutzer können auch eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde einlegen, allerdings wird Meta dadurch nicht sofort an der Datennutzung gehindert. Für weitere Informationen, wie Nutzer ihre Daten korrigieren oder löschen lassen können, ist es ratsam, die detaillierten Hinweise auf der Verbraucherzentrale-Website zu konsultieren.
Details | |
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Vorfall | Vandalismus |
Ursache | Verstoß gegen Datenschutzrecht |
Ort | Köln, Deutschland |
Quellen |