Ordnungsgeldverfahren erreichen Rekordhöhen: Unternehmen in der Pflicht!

Die Einnahmen aus Ordnungsgeldverfahren in Deutschland erreichen 2024 Rekorde. Aktuelle Statistiken und Trends im Überblick.
Die Einnahmen aus Ordnungsgeldverfahren in Deutschland erreichen 2024 Rekorde. Aktuelle Statistiken und Trends im Überblick. (Symbolbild/NAG)

Bonn, Deutschland - Die Zahl der Ordnungsgeldverfahren in Deutschland nimmt stetig zu. Laut den aktuellen Daten des Freilich Magazins hat das Bundesamt für Justiz (BfJ) im Jahr 2024 einen neuen Rekord bei den eingeleiteten Verfahren verzeichnet: Insgesamt wurden 291.300 Verfahren eingeleitet, der höchste Wert seit vielen Jahren. Der vorherige Höchststand datiert aus dem Jahr 2008, als 321.000 Verfahren registriert wurden, während die Zahlen 2009 auf nur 108.000 fielen.

Im Jahr 2024 stiegen zudem die vollstreckten Forderungen auf 102.600. Diese Entwicklungen zeigen, wie ernst die Behörden die gesetzlichen Offenlegungspflichten nehmen. Bis zum 31. März 2025 wurden bereits 20.000 neue Verfahren eingeleitet, und die Einnahmen aus den Ordnungsgeldverfahren stiegen ebenfalls deutlich. Im Jahr 2024 betrugen die Einnahmen 142,6 Millionen Euro, ein enormer Anstieg im Vergleich zu den 18,9 Millionen Euro im Jahr 2008. Im ersten Quartal 2025 meldete das BfJ bereits Einnahmen in Höhe von 28 Millionen Euro.

Ordnungsgeldverfahren und gesetzliche Verpflichtungen

Das BfJ ist verantwortlich für Ordnungsgeldverfahren, die bei der Pflicht zur Offenlegung von Jahresabschlüssen eingeleitet werden. Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Unterlagen fristgerecht beim Betreiber des Bundesanzeigers oder der zuständigen Stelle einzureichen, wie aus dem Bundesjustizamt hervorgeht. Bei verspäteter oder unvollständiger Einreichung leitet das BfJ das Verfahren ein, welches mit einer Androhungsverfügung beginnt. Die Unternehmen haben eine Frist von sechs Wochen, um ihren Pflichten nachzukommen.

Die Ordnungsgelder sind gestaffelt und betragen mindestens 2.500 Euro, können jedoch bis zu 25.000 Euro betragen. Selbst wenn Unternehmen ihre Unterlagen innerhalb der gesetzten Frist nachreichen, entfallen die Verfahrenskosten nicht. Einsprüche gegen die Ordnungsgeldandrohung müssen innerhalb von sechs Wochen erfolgen, wobei dies keine aufschiebende Wirkung hat. Sollte die Pflicht nicht erfüllt werden, wird das Ordnungsgeld festgesetzt, oft mit der Möglichkeit einer Reduzierung bei vorzeitiger Erfüllung der Anforderungen.

Rückblick und aktuelle Herausforderungen

Die Missachtung der Offenlegungspflichten hat für Unternehmen gravierende finanzielle Folgen. Laut Professor Dr. Christian Zwirner ist die Einhaltung dieser Pflichten entscheidend, um hohe Ordnungsgelder zu vermeiden. Insbesondere im Jahr 2023 verzeichnete das BfJ noch 127,2 Millionen Euro an Einnahmen durch Ordnungsgeldverfahren, während im Jahr 2022 diese Zahl bei 116,2 Millionen Euro lag. Gleichzeitig ist zu beachten, dass viele Forderungen aufgrund von Verjährung nicht beigetrieben werden konnten. So blieben 2020 beispielsweise 11.300 Forderungen in Höhe von 51,8 Millionen Euro unerfüllt, und 2023 waren es 6.800 Forderungen mit einem Volumen von 27,9 Millionen Euro.

Besonders auffällig ist, dass bereits im Jahr 2017 157.000 Ordnungsgeldverfahren eingeleitet wurden, die etwa 12% der 1,3 Millionen offenlegungspflichtigen Unternehmen in Deutschland ausmachten. Von den eingeleiteten Verfahren wurden viele bereits innerhalb der Nacherfüllungsfristen erledigt, was zeigt, dass trotz der hohen Zahlen viele Unternehmen ihren Verpflichtungen nachkommen, um Ordnungsgelder zu vermeiden.

Die fortlaufenden Statistiken belegen die hohe Relevanz der Ordnungsgeldverfahren und die strengen Sanktionsmechanismen gegen unterlassene Publizität. Diese Mechanismen sind nicht nur zur Einnahmesteigerung der öffentlichen Kassen gedacht, sondern fungieren auch als Anreiz für Unternehmen, ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen. Die konsequente Überwachung dieser Pflichten erfordert jedoch auch erhebliche personelle Ressourcen. Im Jahr 2017 betrugen die Personalaufwendungen des BfJ für die Überwachung rund 17,5 Millionen Euro, wie in verschiedenen Analysen und Berichten zu entnehmen ist.

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Ort Bonn, Deutschland
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