Osterfeuer in Sachsen-Anhalt: Sicherheit und Absagen wegen Waldbrandgefahr!

Gardelegen, Deutschland - In Sachsen-Anhalt sind die traditionellen Osterfeuer ein fester Bestandteil der Feiertage. In diesem Jahr, am 16. April 2025, gelten jedoch besondere Regelungen, die aufgrund der aktuellen Waldbrandgefahr beachtet werden müssen. Neben den üblichen Vorbereitungen müssen die Bürger auch Einschränkungen in bestimmten Regionen beachten, die die Sicherheit an erster Stelle setzen.
Wie tag24.de berichtet, müssen alle öffentlichen Osterfeuer, wie die in Magdeburg, die genehmigt wurden, kontrolliert und überwacht werden. Private Feuerschalen und kleine Feuer sind hingegen in Gardelegen und den umliegenden Ortsteilen die einzige legale Möglichkeit, da aufgrund der anhaltenden Trockenheit alle traditionellen Osterfeuer abgesagt wurden. Diese Entscheidung trat in Kraft, um die Gefahren durch die hohe Waldbrandgefahr zu minimieren.
Waldbrandgefahr in Sachsen-Anhalt
Die Waldbrandgefahr in Gardelegen ist aktuell auf Stufe vier, was eine der höchsten Warnstufen darstellt. Entsprechend wurden sowohl öffentliche als auch privat angemeldete Osterfeuer abgesagt. Die Stadt Gardelegen erlaubt nur das Abbrennen von Kleinstfeuern, die maximal ein Kubikmeter Brenngut haben dürfen. Dies geschieht unter Berücksichtigung höchster Vorsicht, wobei ein kurzfristiges Umdenken möglich ist, falls Regen die Waldbrandgefahr senken sollte.
Der Deutsche Wetterdienst und Sachsenforst warnen eindringlich vor den Gefahren, die von Funkenflug und heißen Ascheresten ausgehen. Das aktuelle Wetter, bedingt durch ein Hochdruckgebiet über Skandinavien, bringt trockenere Luft und steigende Temperaturen, die am Osterwochenende über 20 Grad erreichen können. Die Medienservice Sachsen berichtet, dass die Verdunstungsmenge auf jahreszeitliche Höchstwerte steigt und der Waldboden weiter austrocknet, was die Waldbrandgefahr zusätzlich erhöht.
Sicherheitsvorkehrungen für Osterfeuer
Für die Genehmigung von Osterfeuern gelten spezifische Vorgaben, die strikt beachtet werden müssen. Nur naturbelassenes, trockenes Holz darf verbrannt werden; die Verwendung von feuchtem Brennmaterial ist nicht gestattet, da sie starken Rauch verursacht. Zudem sind Brandbeschleuniger wie Benzin verboten. Gartenabfälle dürfen nicht in den Feuern entsorgt werden, da dies ebenfalls zu Bußgeldern führen kann.
Zusätzlich zu den Materialien müssen Sicherheitsvorkehrungen beachtet werden. Es ist beispielsweise erforderlich, ausreichend Abstand zu Gebäuden und Gartenlauben zu halten. Löschmöglichkeiten wie ein Gartenschlauch oder Wassereimer sollten bereitgestellt werden, um die Sicherheit zu gewährleisten. Im Notfall ist der Notruf 112 zu wählen, um schnell Hilfe zu bekommen.
Die Bürger werden aufgefordert, verantwortungsbewusst mit Feuer umzugehen und gegebenenfalls auf die Abhaltung von Osterfeuern zu verzichten. Die derzeitige Situation im Bereich von Waldbrandgefahren bleibt angespannt, und die zuständigen Behörden überwachen die Lage regelmäßig. Informationen zur aktuellen Waldbrandgefahr sind zudem online und über die mobile App „Waldbrandgefahr Sachsen“ verfügbar.
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Ort | Gardelegen, Deutschland |
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