Prozess um Hammer-Mord: 74-Jähriger rechtfertigt tödlichen Schlag

Trebbin, Deutschland - Am Dienstag, dem 6. Mai 2025, begann am Potsdamer Landgericht der Prozess gegen einen 74-jährigen Mann aus Trebbin im Landkreis Teltow-Fläming. Ihm wird vorgeworfen, seine schlafende Ehefrau mit einem Hammer erschlagen zu haben. Der Vorfall ereignete sich im vergangenen Winter und wirft angesichts der Umstände zahlreiche Fragen auf.
Der Angeklagte räumt die Tat ein. Er beschreibt seine Handlung als einen vergeblichen Versuch, seine Frau von ihrem Leiden zu befreien. Diese hatte an unheilbarer Leukämie gelitten, deren Diagnose etwa ein Jahr vor dem Vorfall gestellt wurde. Nach einer Chemotherapie war die Frau erschöpft und lehnte eine weitere medizinische Behandlung ab, was die Situation für den Angeklagten emotional belastete. Er schilderte, dass die Ehe bereits über 50 Jahre gehalten hatte, und beide ein starkes Band zusammenknüpften.
Vorwurf der Heimtücke und persönliche Hintergründe
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten Heimtücke vor, da er den Schlaf seiner Frau ausgenutzt habe. Der Beschuldigte widerspricht jedoch dieser Darstellung und betont, dass er aus einem Affekt handelte, nachdem er seine Frau leidend wimmern hörte. An dem Tag der Tat spuckte sie Blut, was bei ihm einen starken emotionalen Druck auslöste.
In Gesprächen über einen gemeinsamen Suizid sei man zwar übereingekommen, jedoch habe es keine konkreten Pläne gegeben. Der Mann ist selbst gesundheitlich angeschlagen, leidet unter Halswirbelsäulenbeschwerden. Rund um die Tat war er offenbar nicht nur unter psychischem Druck, sondern fühlte sich auch von der Situation mit der unheilbar kranken Frau überfordert.
Hintergrund zur Gewalt im Alter
Diese tragische Geschichte ist nicht isoliert. Laut einem Bericht des Bundesrates sind jährlich schätzungsweise zwischen 300.000 und 500.000 Menschen ab 60 Jahren von Missbrauch betroffen, sowohl in häuslichen als auch in institutionellen Umgebungen. Risikofaktoren wie Verlust der Selbstständigkeit, Isolation und emotionale oder finanzielle Abhängigkeit erhöhen die Gefahr solcher Übergriffe. Zudem können Überforderung von Angehörigen und Fachpersonal zur Misshandlung beitragen, was während der Coronakrise besonders zugespitzt wurde.
Der Bundesrat erkennt an, dass Gewalt im Alter ernster genommen werden muss und beauftragt die zuständigen Stellen, Präventions- und Interventionsmaßnahmen zu entwickeln. Es bestehen bereits Sensibilisierungskampagnen und Hotline-Services, jedoch sind die Maßnahmen oft uneinheitlich und nicht spezifisch auf die Bedürfnisse älterer Menschen abgestimmt. Der Fokus sollte darauf liegen, sowohl die Opfer als auch Angehörige und Fachpersonen in den Kampf gegen Gewalt im Alter einzubeziehen.
Der Prozess wird weiterhin aufmerksam verfolgt, während die Diskussion um die Unterstützung älterer Menschen und die Bekämpfung von Gewalt im Alter laut bleibt. Es bleibt abzuwarten, welches Urteil das Potsdamer Landgericht fällen wird und welche Konsequenzen sich aus diesem tragischen Fall ergeben.
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Ort | Trebbin, Deutschland |
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