Bayern schärft den Kurs: Spezialeinheit kämpft gegen Steuerhinterzieher!
München, Deutschland - Am 14. Mai 2025 hat Bayern einen entscheidenden Schritt zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung unternommen. Eine neue Spezialeinheit der Staatsanwaltschaft München I wurde gegründet, um den Fahndungsdruck auf Steuerhinterzieher erheblich zu erhöhen. Justizminister Georg Eisenreich (CSU) hebt hervor, dass die überwiegende Mehrheit der Menschen und Unternehmen ihre Steuern ordnungsgemäß zahlt, während Steuerstraftaten oft schwer nachweisbar sind und die Ermittlungen komplex gestalten.
Die jährlichen Schäden durch Steuerhinterziehung in Deutschland werden auf schätzungsweise 50 Milliarden Euro beziffert. Um diesem Problem entgegenzuwirken, nahm das Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht am 1. Februar seine Arbeit auf. Das Team, bestehend aus vier Staatsanwältinnen und Staatsanwälten unter der Leitung von Oberstaatsanwältin Susanne Gehrke-Haibl, wird sich insbesondere auf Gewerbesteueroasen für Briefkastenfirmen und die umstrittenen Cum-Ex-Geschäfte konzentrieren.
Fokus auf Cum-Ex und Cum-Cum
Die Anklage gegen zwei Beschuldigte in München aufgrund von Steuerhinterziehung in Höhe von 343 Millionen Euro spiegelt die Dringlichkeit der Mission wider. Die Staatsanwaltschaft München I erhebt Anklage wegen gemeinschaftlicher Steuerhinterziehung, die sich aus Cum-Ex-Geschäften ableitet. Diese Geschäfte ermöglichten es, nicht abgeführte Kapitalertragssteuern zu erstatten, wodurch der Staat um mindestens zehn Milliarden Euro betrogen wurde. Jeder der Beschuldigten, die Geschäftsführer oder Vorstände einer Münchner Firmengruppe sind, soll rund 16 Millionen Euro erhalten haben.
Seit 2013 laufen die Ermittlungen, welche umfassende Akten mit rund 229 Bänden umfassen. Über 900 Millionen Aktien wurden in diesem Kontext mit einem Umsatzvolumen von mehreren Milliarden Euro gehandelt. Die anstehenden Entscheidungen des Landgerichts München I über die Zulassung der Anklage verdeutlichen den Ernst der Lage.
Die Rolle von Cum-Cum-Geschäften
Zusätzlich zu den Cum-Ex-Geschäften gibt es neue Diskussionen über Cum-Cum-Geschäfte, bei denen ausländische Anleger versuchen, Kapitalertragssteuern zu umgehen. Diese Geschäfte zielen darauf ab, Steuerbelastungen für ausländische Aktionäre zu vermeiden, indem Aktien an inländische Banken verliehen werden. Finanzielle Schäden aus Cum-Cum-Geschäften werden europaweit in Milliardenhöhe geschätzt.
In Deutschland und Frankreich laufen umfassende Ermittlungen zu diesen Geschäften. Der Bundesgerichtshof hatte im Sommer 2021 Cum-Ex-Geschäfte für illegal erklärt, jedoch steht die Praxis von Cum-Cum-Geschäften weiterhin im Fokus der Strafverfolgung. Der Bundesfinanzhof hatte Cum-Cum-Geschäfte passé als rechtmäßig akzeptiert, doch die Gesetzesänderungen von 2016 sollten rückwirkende Korrekturen in der Anrechnung der Kapitalertragsteuer bewirken.
Die neue Spezialeinheit in Bayern, die geplanten Fortbildungsveranstaltungen und die Vernetzung mit anderen Behörden sollen dazu beitragen, die Verfolgung von Steuerstraftaten effizienter zu gestalten und spezialisiertes Wissen zu bündeln. Ziel ist es, eine umfassende und schlagkräftige Antwort auf die Herausforderungen der Steuerhinterziehung zu entwickeln.
Weitere Informationen über die aktuelle Situation in der Strafverfolgung finden Sie unter PNP, BR und Strafrecht Hamburg.
Details | |
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Vorfall | Steuerhinterziehung |
Ursache | Cum-Ex-Geschäfte |
Ort | München, Deutschland |
Schaden in € | 343.000.000 |
Quellen |