Rückrufalarm: Krebserregender Stoff in Selen-Slim Plus Tee entdeckt!

Bochum, Deutschland - In einer dringenden Warnung haben die Selen Food GmbH und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) einen Rückruf der „Selen-Slim Plus“-Kräutertee-Mischung (bestehend aus Mate, Petersilie und Apfel) bekannt gegeben. Der Grund für diesen Rückruf ist die Verunreinigung des Tees mit Danthron, einer Substanz, die als krebserregend gilt. Diese Information wurde insbesondere von HNA veröffentlicht.
Das betroffene Produkt hat eine Verpackungsgröße von 40 Gramm und enthält insgesamt 20 Teebeutel. Die Mindesthaltbarkeit des Tees reicht bis Januar 2027, und die Rückrufcharge ist unter der Nummer LOT 01/24 registriert. Die Produkte wurden in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz vertrieben, und die Verbraucher sind eindringlich aufgefordert, diesen Tee nicht zu konsumieren.
Details zum Rückruf
Die Selen Food GmbH hat angekündigt, dass Käufer des betroffenen Tees den Einkaufspreis erstattet bekommen können, auch ohne Kassenbon. Die Verbraucher sollten den Tee entweder entsorgen oder an den Verkaufsort zurückgeben. Danthron, die verunreinigende Substanz, ist in Nahrungsergänzungsmitteln gemäß der EU-Verordnung (EG) 1925/2006 verboten, da sie potenziell gesundheitsschädliche Wirkungen haben kann, einschließlich DNA-Schädigung und kanzerogener Wirkungen.
Die Warnung des BVL ist auf der Webseite lebensmittelwarnung.de zu finden, die als zentrale Anlaufstelle für Produktwarnungen in Deutschland fungiert. Verbraucher können sich dort über aktuelle Warnmeldungen informieren und haben nun die Möglichkeit, benachrichtigt zu werden, wenn neue Rückrufe erscheinen.
Gesundheitsrisiken und rechtliche Grundlagen
Die gesundheitlichen Risiken von Danthron sind nicht zu unterschätzen, da es als erbgutschädigende und krebserregende Substanz in vielen Ländern verboten ist. Zu den weiteren verbotenen Substanzen in Nahrungsergänzungsmitteln zählen auch Aloe-Emodin, Emodin sowie bestimmte Aloe-Extrakte. Lebensmittelüberwachungsbehörden überprüfen regelmäßig die Einhaltung dieser Regelungen, um die Sicherheit der Verbraucher zu gewährleisten.
Es ist wichtig zu betonen, dass Hersteller verpflichtet sind, Produkte zurückzurufen, wenn sie nicht den Anforderungen der Lebensmittelsicherheit entsprechen. Bei einem Verkaufsstart müssen sie außerdem die Öffentlichkeit und gegebenenfalls die relevanten Behörden informieren, falls eine Gesundheitsgefahr besteht. Die Verbraucherzentrale bietet umfassende Informationen zu solchen Lebensmittelsicherheitsfragen und Rückrufen auf ihrer Webseite verbraucherzentrale.de an.
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Ort | Bochum, Deutschland |
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