Pflege- und Betreuungsscheck: So profitieren Neunkirchner Bürger!

Pflege- und Betreuungsscheck: So profitieren Neunkirchner Bürger!

Neunkirchen, Österreich - Im Bezirk Neunkirchen genießt der „NÖ Pflege- und Betreuungsscheck“ seit seinem Start zu Jahresbeginn 2025 große Beliebtheit. Anträge werden rege gestellt und die Unterstützung ist für viele ein wahrer Lichtblick. Der Scheck wird als unkomplizierte Hilfe für Personen mit Pflegebedarf angesehen. Das hebt auch Sozial-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister hervor, die maßgeblich hinter dieser Initiative steht. Sie betont die Wichtigkeit, dass Menschen in ihren eigenen vier Wänden die notwendige Unterstützung erhalten können, ohne die eigene Lebensqualität einzuschränken. Es wird klar: Hier liegt wirklich was an!

Der Pflege- und Betreuungsscheck sieht eine jährliche Unterstützung von bis zu 1.000 Euro pro pflegebedürftige Person vor. Anträge können bis zum 31. Dezember 2025 gestellt werden, wobei die Entscheidung nicht von der Antragstellung abhängt, sondern von den jeweiligen Voraussetzungen der Antragstellerinnen und Antragsteller. Die Förderrichtlinien sind klar umrissen und betreffen insbesondere Pflegebedürftige mit Hauptwohnsitz in Niederösterreich, die mindestens Pflegegeld der Stufe 3 beziehen, oder bei denen eine Demenzerkrankung nachgewiesen ist, wenn sie in den niedrigeren Stufen sind. Dies dürfte besonders für viele Familien von Bedeutung sein, die sich um pflegebedürftige Angehörige kümmern.

Berechtigte und Ausschlüsse

Wenn Sie glauben, dass Sie oder Ihr Angehöriger in den Genuss dieser Förderung kommen könnten, lesen Sie sich die Kriterien gut durch. Anspruchsberechtigt sind neben österreichischen Staatsbürgern auch gleichgestellte Personen, etwa Familienangehörige mit einem Aufenthaltstitel oder Staatsangehörige der EWR-Vertragsparteien und der Schweiz. Nicht berücksichtigt werden jedoch Personen aus sozialhilfe-finanzierten Einrichtungen, also etwa Pflegeheime, sowie Personen mit bestimmten Aufenthaltstiteln oder Asylwerber. Wer die Details noch einmal nachlesen möchte, findet auf der offiziellen Seite weitere Informationen zu den genauen Regelungen.

  • Antragstellung kann bequem online oder telefonisch über die NÖ Pflege Hotline erfolgen.
  • Die Auszahlung der Förderung erfolgt per Überweisung auf ein angegebenes Bankkonto.
  • Es wird darauf hingewiesen, dass kein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht und diese nach Maßgabe der budgetären Mittel gewährt wird.

Interessanterweise zeigt eine Statistik zu den Betreuungs- und Pflegediensten in Österreich, dass der Bereich der mobilen Betreuungs- und Pflegedienste stetig wächst. In der aktuellen Datenerhebung werden sieben verschiedene Bereiche der Langzeitpflege erfasst, darunter auch alternative Wohnformen und Case-Management. Leider nicht inbegriffen sind 24-Stunden-Betreuungen und soziale Dienste in der Flüchtlingshilfe.

So zeigt sich, dass in Zeiten, in denen die Bevölkerung in Österreich immer älter wird, die Nachfrage nach flexiblen und individuellen Betreuungslösungen hoch ist. Diese Entwicklung wird auch in den zukünftigen Pflegevorsorgeberichten reflektiert und könnte dazu beitragen, bessere Lösungsansätze für die Herausforderungen im Pflegebereich zu finden.

In Neunkirchen ist der NÖ Pflege- und Betreuungsscheck ein Schritt in die richtige Richtung, um die Bedürfnisse von pflegebedürftigen Personen und ihren Familien besser zu adressieren und damit eine wichtige Unterstützung im Alltag zu leisten. Bleiben Sie dran, denn der Pflegebedarf wird auch weiterhin ein zentrales Thema in unserer Gesellschaft sein.

Für mehr Informationen über die Antragstellung und die Voraussetzungen besuchen Sie die Seiten von noen.at und noe.gv.at oder werfen Sie einen Blick in die Statistik Austria, um tiefere Einblicke in die aktuelle Situation der Pflege zu erhalten.

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OrtNeunkirchen, Österreich
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