Angaben zu Anspruch, Antrag, Zahlung

Berlin. Familien mit Kindern leiden besonders unter der Koronapandemie. Die Große Koalition will die negativen Folgen zumindest teilweise abmildern und wie im Vorjahr den Familien einen Kinderbonus zahlen. Der einmalige Zuschlag für das Kindergeld sollte 150 Euro betragen.
Der erneuerte Kinderbonus ist Teil des dritten Corona Tax Aid Act, den der Bundestag diesen Freitag genehmigt hat.
Die wichtigsten Fragen und Antworten auf einen Blick:
Was ist der Corona-Kinderbonus?
Der Corona-Kinderbonus ist eine einmalige Zahlung für Familien. Dies hat die Bundesregierung bereits im vergangenen Jahr im Rahmen des Konjunkturpakets zur Entlastung der Familien von der Koronapandemie beschlossen. Die Koalition hat nun eine Neuauflage vereinbart. Insbesondere Familien mit niedrigem und mittlerem Einkommen sollten davon profitieren.
Wie hoch ist der Kinderbonus und wer bekommt ihn?
Im vergangenen Jahr betrug das Stipendium 300 Euro pro Kind. In der nun aufgelösten Neuauflage sind 150 Euro pro Kind auszuzahlen. Der Zuschlag ist an den Erhalt des Kindergeldes gebunden. In der Regel wird das Kindergeld bis zum 18. Lebensjahr gezahlt. Befindet sich das Kind in Ausbildung oder Studium, wird das Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr gewährt.
Wann wird der Corona-Kinderbonus ausgezahlt?
Es ist noch nicht ganz klar. Laut SPD-Chef Saskia Esken soll das Geld im Frühjahr fließen. „Das ist eine technische Frage. Es sollte möglich sein, das Geld bis März oder April auszuzahlen “, sagte Esken am Donnerstag auf RTL / N-TV. Im vergangenen Jahr wurde dies „spätestens innerhalb weniger Wochen oder Monate“ erreicht.
Wo und wie beantrage ich den Kinderbonus?
Der Kinderbonus muss nicht beantragt werden, er wird automatisch mit dem Kindergeld ausgezahlt. Im vergangenen Jahr war es ausreichend, dass der Bonus ausgezahlt wurde, wenn ein Kind mindestens einen Monat lang Anspruch auf Kindergeld hatte. Es ist wahrscheinlich, dass die gleiche Regel im Jahr 2021 gilt. Für Neugeborene, für die noch kein Kindergeld gezahlt wurde, reicht der Antrag auf Kindergeld aus, um den Kinderbonus auszuzahlen.
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Erhalten Hartz IV-Empfänger auch das Kindergeld?
Ja, denn – anders als das Kindergeld selbst – wird der Zuschuss nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Der volle Betrag geht also an die betroffenen Familien. Insgesamt wird der Zuschuss nicht auf die Sozialleistungen angerechnet. Bei Kindergeld, Wohngeld und Unterhaltsvorauszahlung wird die Bonuszahlung nicht als Einkommen gezählt.
Grundsätzlich kann der Kinderbonus auch nicht in Anspruch genommen werden. Die einzige Ausnahme ist die Pfändung aufgrund von Unterhaltsansprüchen des betreffenden Kindes.
Erhalten Hoch- oder Spitzenverdiener auch den vollen Kinderbonus?
Der Kinderbonus wird zunächst an alle Kinder ausgezahlt, die Kindergeld erhalten – unabhängig vom spezifischen Einkommen ihrer Eltern. Das Verfahren ist das gleiche wie für das Kindergeld. Wenn das Einkommen jedoch ein bestimmtes Niveau überschreitet, verrechnet das Finanzamt den Bonus später mit dem steuerfreien Kindergeld. Dann kann es je nach Einkommen passieren, dass der Bonus am Ende kein Geld mehr bringt.
Ein Berechnungsbeispiel: Ein Ehepaar mit einem Kind und einem steuerpflichtigen Einkommen von 60.000 Euro erhält Kindergeld plus einen Bonus von 2748 Euro pro Jahr (zwölf mal 204 Euro plus 300 Euro). Im sogenannten „günstigeren Test“ berechnet das Finanzamt, was das Steuerkindergeld von derzeit 7812 Euro bringen würde. In diesem Beispiel wäre das ein Steuervorteil von rund 2400 Euro. Das ist weniger als Kindergeld und Bonus zusammen. So bleibt alles wie es ist. Die Familie profitiert in vollem Umfang vom Bonus.
Anders würde es aussehen, wenn die Familie ein zu versteuerndes Einkommen von 90.000 Euro hätte. Dann wäre der Steuervorteil rund 2900 Euro. Das ist mehr als Kindergeld plus Bonus (2748 Euro). Das Finanzamt zieht dann bei der Berechnung der Einkommensteuer Kindergeld und Bonus ab und schreibt der Familie den Steuervorteil gut. Das Paar hätte diesen Steuervorteil auch ohne Bonus erhalten. Im Klartext bedeutet dies, dass die Familie nicht von dem Zuschuss profitiert.
Von welchem Einkommen profitieren Sie nicht mehr vom Kinderbonus?
Nach Berechnungen des Steuerzahlerverbandes beträgt die Schwelle, ab der eine Familie mit einem Kind nicht mehr vom Kinderbonus profitiert, ein steuerpflichtiges Jahreseinkommen von rund 86.000 Euro. Wenn Sie zwei Kinder haben, liegt diese Schwelle bei rund 90.000 Euro.
Je höher das Einkommen, desto weniger bleibt davon übrig, abhängig vom Einkommensniveau und der Familienkonstellation. Acht von zehn berechtigten Familien sollten voll davon profitieren – zum Beispiel ein Paar mit drei Kindern mit einem Jahreseinkommen von bis zu 67.800 Euro. Wenn Sie ein höheres Einkommen haben, bleibt weniger übrig, von 106.000 Euro nichts mehr.
Achtung: Das zu versteuernde Einkommen ist nicht mit dem Bruttoeinkommen gleichzusetzen. Sie berechnet sich grob aus dem Bruttoeinkommen abzüglich der einkommensbezogenen Ausgaben abzüglich der Sozialversicherungsbeiträge.
Ist der Kinderbonus tatsächlich eine Idee, die während der Koronapandemie entstanden ist?
Nein. Rückblick auf die Finanz- und Wirtschaftskrise vor mehr als zehn Jahren: Am Sonntag, dem 4. Januar 2009, drängte die SPD überraschend auf ein Konjunkturpaket in Höhe von 40 Milliarden Euro. Frank-Walter Steinmeier, damals Vizekanzler und SPD-Kanzlerkandidat, präsentierte die Pläne Kanzlerin Angela Merkel (CDU) einen Tag vor einem Treffen der obersten Koalition in der Kanzlei.
In den Plänen enthalten: ein Kinderbonus von 200 Euro. Mit der zunächst skeptischen Union einigte sich die SPD dann auf 100 Euro pro Kind. Diese wurden zwischen April und Juni 2009 bundesweit ausgezahlt.
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