Stadtbestellungen durch allgemeinen Erlass - Stadt Leipzig

Es ist zu beachten, dass das Geflügel entweder in geschlossenen Ställen oder unter einem Gerät gehalten wird, das oben und seitlich abgedeckt und gesichert ist, um das Eindringen von Wildvögeln zu verhindern. Um den Kontakt mit Wildvögeln zu vermeiden, dürfen Netze oder Gitter nur verwendet werden, wenn sie eine Maschenweite von nicht mehr als 25 Millimetern als Abdeckung haben.

Die allgemeine Ordnung gilt für Hausgeflügel wie Hühner, Truthähne, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten und Gänse. Laufvögel sind von der Bestellung ausgenommen. Das Veterinäramt hat anhand der Risikobewertungen des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) und des Sächsischen Landesministeriums für Soziales und sozialen Zusammenhalt die Bezirke Hartmannsdorf-Knautnaundorf, Knautkleeberg-Knauthain, Miltitz und die Gebiete Grünau bei Kulkwitzer identifiziert Siehe mit einem erhöhten Risiko für das identifizierte Geflügel. Diese befinden sich in unmittelbarer Nähe bekannter Ruhe- und Sammelbereiche für Wasservögel und Watvögel, die das Virus übertragen. Die betroffenen und dem Veterinäramt bekannten Tierhalter wurden Anfang der Woche informiert.

In Sachsen wurde am 25. und 30. Dezember 2020 in Geflügelbeständen in der Nähe von Wermsdorf bislang eine Vogelgrippe festgestellt. Wenn in Leipzig eine Aviäre Influenza gefunden wird, müssen möglicherweise die Risikobereiche angepasst werden.

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