SC Gottmadingen-Bietingen: Bittere 12. Niederlage aus eigenen Fehlern!

Max-Stromeyer-Str. 178, 78467 Konstanz, Deutschland - Die Rechtslage rund um den Datenschutz wird durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wesentlich beeinflusst. Am 26.04.2025 informiert die SÜDKURIER GmbH in einem aktuellen Bericht über die verschiedenen Betroffenenrechte und den Umgang mit personenbezogenen Daten. Besonders betont wird das Widerspruchsrecht, das jeder betroffenen Person zusteht, wenn deren Daten verarbeitet werden. Wie SÜDKURIER erläutert, sind Unternehmen verpflichtet, wahlweise per E-Mail oder schriftlich über den Widerspruch zu informieren.

Das zentrale Anliegen der DSGVO ist es, den Verbrauchern mehr Kontrolle über ihre persönlichen Daten zu geben. Dr. Datenschutz hebt hervor, dass der Widerspruch gegen die Verarbeitung von Daten jederzeit und unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist. Hierbei muss der Widerspruch aus einer besonderen Situation der betroffenen Person resultieren und es müssen zwingende schutzwürdige Gründe des Verantwortlichen fehlen. Bei einem Widerspruch ist zudem keine Begründung erforderlich, sofern es um Direktwerbung geht.

Rechte der Betroffenen im Detail

Die DSGVO gewährt den Betroffenen eine Reihe von Rechten. So haben Verbraucher das Recht auf Auskunft über die gespeicherten Daten, das Recht auf Berichtigung, das Recht auf Löschung und auch das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung ihrer Daten. Die Verbraucherzentrale liefert dazu wichtige Informationen. Demnach muss eine Auskunft über verarbeitete Daten, wie Name oder Anschrift, grundsätzlich kostenlos erteilt werden. Dies gilt auch für die erste Kopie der Daten.

Wichtig ist zudem das Recht auf Löschung, das unter bestimmten Voraussetzungen gilt, beispielsweise wenn eine Datenverarbeitung unrechtmäßig erfolgt ist oder die Einwilligung widerrufen wurde. Auch das Recht auf Vergessenwerden wird in vielen Fällen gestärkt, sodass Unternehmen verpflichtet sind, auch Dritte über Löschanfragen zu informieren.

Widerruf und Widerspruch: Einfache Anträge

Der Unterschied zwischen Widerspruch und Widerruf ist bedeutend. Während der Widerruf nur bei vorher gegebenen Einwilligungen gilt, kann jeder jederzeit Widerspruch bei der Datenverarbeitung ohne Einwilligung einlegen. Verbraucher haben die Möglichkeit, Musterbriefe für Widersprüche zu nutzen, die von verschiedenen Institutionen zur Verfügung gestellt werden. Eine solche Unterstützung erleichtert es, das Widerspruchsrecht geltend zu machen und die eigenen Daten zu schützen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die DSGVO den Individuen erhebliche Rechte einräumt. Verbraucher, die ihre Daten schützen möchten, sollten sich der verschiedenen Möglichkeiten bewusst sein und gegebenenfalls professionelle Hilfe in Anspruch nehmen, um ihre Rechte effektiv wahrzunehmen.

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