Wildgänse plündern Äcker: 63 Bauern fordern Entschädigung beim Land!

Wildgänse plündern Äcker: 63 Bauern fordern Entschädigung beim Land!

Dithmarschen, Deutschland - Der Druck auf die Landwirte an der Westküste Schleswig-Holsteins wächst, und das liegt nicht nur an den Herausforderungen, die das Wetter mit sich bringt. Besonders die Wildgänse machen den Landwirten zu schaffen. Wie NDR berichtet, haben 63 Betriebe in der Region Anträge auf Entschädigung für durch Gänse verursacht Schäden gestellt. Dabei stammen die meisten Anträge aus Nordfriesland, wo gleich 49 Landwirte um Unterstützung bitten. Weitere 14 Anträge kommen aus Dithmarschen. Die Antragsfrist für die Entschädigung war am 15. Juni.

Das Land Nordrhein-Westfalen hat für diese Entschädigungen ein Gesamtbudget von 350.000 Euro bereitgestellt. Ziel dieser Hilfen ist nicht nur die finanzielle Unterstützung, sondern auch die Renaturierung der kahlgefressenen Wiesen, die durch die Wildgänse erheblich in Mitleidenschaft gezogen wurden. Eine endgültige Entscheidung über die bewilligten Anträge soll bis spätestens 15. September getroffen werden.

Einfache Antragstellung, klare Vorgaben

Landwirtinnen und Landwirte in Schleswig-Holstein können ab sofort Entschädigungen für Fraßschäden durch ziehende Wildgänse beantragen. Wie schleswig-holstein.de informiert, ergänzt das neue Verfahren die bestehenden Förderinstrumente der Landesregierung und richtet sich insbesondere an die betroffenen Betriebe an der Westküste und auf den Inseln. Voraussetzung für einen erfolgreichen Antrag ist der Nachweis von Gänsefraßschäden, der von einem Sachverständigen oder einem Versicherungsunternehmen festgestellt werden muss.

Die Antragsteller profitieren von einem pauschalisierten Verfahren, wobei die Schadenshöhe in drei Klassen gestaffelt wird. Die Basis für die Berechnung der Schäden bilden die Deckungsbeiträge der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein. Hierbei gilt eine Mindestentschädigung von 500 Euro pro Betrieb, während die Obergrenze bei 25.000 Euro liegt.

Besondere Rahmenbedingungen

Für die Förderung müssen die geschädigten Flächen an die Landwirtschaftskammer NRW gemeldet werden. Ein weiterer Bezug auf die geltenden Gesetze zeigt, dass Antragsteller ihre Flächen vor dem 15. März des jeweiligen Jahres melden müssen, da Anträge nach diesem Datum nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden. Um den Anspruch auf Ausgleich zu wahren, dürfen die Landwirte die Gänse zudem nicht vergrämen oder beunruhigen.

Insgesamt haben 100 Betriebe aus Deutschland ihre Anträge eingereicht, die eine Fläche von 2.700 Hektar bewirtschaften. Dies stellt ein deutliches Zeichen für den zunehmenden Konflikt zwischen Landwirtschaft und Wildtieren dar. Bleibt zu hoffen, dass die Entscheider schnell arbeiten, um den betroffenen Landwirten so rasch wie möglich zur Seite zu stehen!

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OrtDithmarschen, Deutschland
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