Bönningstedt plant hauptamtlichen Bürgermeister: Entscheidung gefallen!

Bönningstedt führt ab 2026 einen hauptamtlichen Bürgermeister ein. Aktueller Bürgermeister Rolf Lammert tritt altersbedingt zurück.

Bönningstedt führt ab 2026 einen hauptamtlichen Bürgermeister ein. Aktueller Bürgermeister Rolf Lammert tritt altersbedingt zurück.
Bönningstedt führt ab 2026 einen hauptamtlichen Bürgermeister ein. Aktueller Bürgermeister Rolf Lammert tritt altersbedingt zurück.

Bönningstedt plant hauptamtlichen Bürgermeister: Entscheidung gefallen!

In der lebhaften Gemeinde Bönningstedt hat die Gemeindevertretung am 24. Juni 2025 einstimmig einen bedeutenden Schritt beschlossen. Ab Januar 2026 wird es dort einen hauptamtlichen Bürgermeister geben, was ein echter Fortschritt für die Verwaltung und die Bürger:innen bedeutet. Diese Entscheidung erfreut nicht nur die politischen Fraktionen in der Gemeinde, sondern spiegelt auch die Entwicklungen in der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein wider. Schließlich erlaubt diese seit der Einwohnerzahl von über 4.000 die Einführung eines hauptamtlichen Bürgermeisters, und Bönningstedt zählt aktuell mehr als 4.500 Einwohner.

Der jetzige Bürgermeister, Rolf Lammert von der CDU, hat bereits angekündigt, sein Amt am 31. August 2025 aus Altersgründen niederzulegen. Lammert wurde vor einiger Zeit einstimmig als Bürgermeister wiedergewählt und genießt das Vertrauen aller Fraktionen, die ihm bei seiner Wiederwahl Blumensträuße überreichten und die Einigkeit im Rat betonten. Sobald er im August in den Ruhestand geht, wird die Gemeinde ein Budget von etwa 120.000 Euro pro Jahr für den neuen hauptamtlichen Bürgermeister im Haushalt veranschlagen müssen.

Direktwahl des Bürgermeisters

Ein weiteres interessantes Detail ist, dass die Bürger:innen bei der Wahl zum hauptamtlichen Bürgermeister aktiv mitmischen dürfen. Seit 1998 haben sie in Schleswig-Holstein das Recht, ihre Bürgermeister direkt zu wählen. Dieses Verfahren gehört zu den fortschrittlichen Prinzipien der Kommunalpolitik in der Region, die es den Bürger:innen ermöglicht, Meinungen und Bedürfnisse ideal zu vertreten. Eine Stimme haben alle Wahlberechtigten, die mindestens 16 Jahre alt sind und seit mindestens sechs Wochen in der Gemeinde wohnen.

Ältere Regelungen, wie etwa die mittelbare Wahl von Landrätinnen und Landräten, wurden abgeschafft, und heute ist es wichtig, dass die Wählbarkeit alle EU-Bürger einbezieht, die diesen Anspruch haben. Am Wahltag müssen die Wähler:innen mindestens 18 Jahre alt sein. Auch die Amtszeiten des neuen Bürgermeisters sind festgelegt: Diese beträgt zwischen sechs und acht Jahren und beginnt mit dem Amtsantritt.

Der gesamte Wahlprozess wird von weisungsunabhängigen Wahlgremien organisiert, wobei die Verantwortung bei der Gemeindewahlleiterin oder dem Gemeindewahlleiter liegt. Um die Kandidatinnen und Kandidaten aufzustellen, können sowohl Parteien als auch Einzelbewerber Vorschläge einreichen, wobei letztere einige Unterstützungsunterschriften benötigen, um anzutreten.

Erfreuen wir uns also auf die Veränderungen in Bönningstedt und die bald anstehenden Wahlen, die den Bürger:innen die Möglichkeit geben, aktiv an der Gestaltung ihrer Gemeinde mitzuwirken und ihren neuen hauptamtlichen Bürgermeister zu wählen.

Für weitere Informationen zu den Entscheidungen in der Gemeinde Bönningstedt lesen Sie bitte die Berichte von ndr.de und shz.de. Detaillierte Informationen zu den Wahlen sind auch auf der Plattform schleswig-holstein.de nachzulesen.