Berliner Rabbiner nach sexueller Belästigung entlassen: Gericht bestätigt Urteil!

Berlin, Deutschland - Das Berliner Arbeitsgericht hat am 27. März 2025 die fristlose Kündigung eines Rabbiners aufgrund sexueller Belästigung für wirksam erklärt. Dies geschah nach eingehender Prüfung der vorliegenden Beweise und der Zeugenaussagen. Die Entscheidung fiel, nachdem die Arbeitgeberin, die Jüdische Gemeinde zu Berlin, am 21. Mai 2023 Beschwerden über den Rabbiner erhalten hatte, die sich auf sexuelle Gewalt und manipulative Verhaltensweisen beziehen.

Der Rabbiner, der seit Anfang 2001 bei der Gemeinde beschäftigt war, hatte im Mai 2023 gegen seine fristlose Kündigung geklagt und dabei die Vorwürfe vehement bestritten. Er argumentierte, dass etwaige sexuelle Kontakte einvernehmlich und ohne Druck erfolgt seien. Während der Beweisaufnahme wurde eine von der Gemeinde benannte Zeugin gehört, die bestätigte, dass der Rabbiner ihr Vertrauen missbraucht und sie in einer als heiltherapeutisch bezeichneten Sitzung sexuell belästigt hatte, was schließlich zu einem ungewollten Zungenkuss führte.

Schwere Pflichtverletzung festgestellt

Das Gericht stellte fest, dass der Rabbiner eine „schwere Pflichtverletzung“ begangen hatte, was eine fristlose Kündigung rechtfertigt, auch ohne vorherige Abmahnung. Diese Bewertung beruhte auf den klaren Aussagen der Zeugin und dem Kontext des Vorfalls. Der Rabbiner hat die Möglichkeit, gegen dieses Urteil Berufung beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg einzulegen.

Die Entscheidung des Arbeitsgerichts verdeutlicht die wachsende Sensibilität für sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Eine Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zeigt, dass sexuelle Belästigung in Deutschland ein weit verbreitetes Problem ist. 62 Prozent der Betroffenen berichten von verbalen Belästigungen, während rund 26 Prozent unerwünschte Berührungen oder körperliche Annäherungen erleben mussten. Die statistischen Daten belegen die schwerwiegenden Folgen sexueller Belästigung, nicht nur für die Betroffenen, sondern auch für das Betriebsklima und die Mitarbeiterzufriedenheit.

Notwendigkeit von Präventionsmaßnahmen

Bernhard Franke, kommissarischer Leiter der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, betont die Notwendigkeit klarer Richtlinien und Präventionsmaßnahmen in Unternehmen. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, betriebsinterne Beschwerdestellen einzurichten, um einem solchen Verhalten entgegenzuwirken. In 53 Prozent der Fälle, in denen sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz gemeldet wurden, geschah dies durch Dritte, wie beispielsweise Kunden oder Klienten, während 43 Prozent von Kolleginnen und Kollegen belästigt wurden.

Die jüngste Entscheidung des Berliner Arbeitsgerichts könnte somit einen wichtigen Beitrag zur Sensibilisierung und zur Schaffung sicherer Arbeitsumgebungen leisten. Die betroffenen Frauen, und auch Männer, sind oft in einer schwierigen Position, wenn es darum geht, sexuelle Belästigung öffentlich zu machen, was es für die Gesellschaft umso dringlicher macht, präventive Maßnahmen einzuführen und ein offenes Ohr für die Anliegen der Betroffenen zu haben.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, und sowohl der Rabbiner als auch die Jüdische Gemeinde haben die Möglichkeit, Berufung einzulegen. Damit bleibt die rechtliche Auseinandersetzung um diesen Fall spannend und wirft weiterhin Fragen über den Umgang mit sexueller Belästigung im beruflichen Umfeld auf.

Für weitere Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und der aktuellen Diskussion um sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz können Sie die Berichte von Tagesspiegel, Recht und Politik, und Antidiskriminierungsstelle des Bundes konsultieren.

Details
Vorfall Sexualdelikte
Ort Berlin, Deutschland
Quellen