Wählen als Teilhabe: Sind Wahllokale in Schleswig-Holstein barrierefrei?

Schleswig-Holstein, Deutschland - Am 23. Februar 2025 stehen in Deutschland die Bundestagswahlen bevor. Ein zentrales Thema im Vorfeld dieser Wahlen ist die Barrierefreiheit der Wahllokale. Laut einem Bericht von ln-online.de sind in Schleswig-Holstein lediglich rund 85 Prozent der Wahllokale barrierefrei. Dies hat Auswirkungen auf die Wahlberechtigten mit Behinderungen, die auf eine uneingeschränkte Teilnahme an der Wahl angewiesen sind.
Die Auswahl der Wahllokale sollte grundsätzlich unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit erfolgen. Wahlbenachrichtigungen informieren die Wähler über die Zugänglichkeit der Räume und bieten Kontaktadressen für Rückfragen. Eine interessante Perspektive bringt die Aktivistin Barbara Fickert ein, die seit einigen Jahren auf die Briefwahl umgestiegen ist. Vorher begleitete sie ihr Partner ins Wahllokal, wo er ihr half, das Kreuz zu setzen. Diese Unterstützung wurde jedoch als nicht wahlkonform betrachtet, was sie letztendlich zum Umstieg auf die Briefwahl veranlasste, wie aktion-mensch.de berichtet.
Herausforderungen für Wähler mit Beeinträchtigungen
Wähler mit Sehbeeinträchtigungen können spezielle Wahlschablonen nutzen, die kostenlos von den Landesvereinen des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e.V. (DBSV) zur Verfügung gestellt werden. Diese Schablonen ermöglichen es Blinden und sehbehinderten Personen, ihre Stimme selbstständig abzugeben. Zu den weiteren Unterstützungen für Menschen mit Behinderungen zählt die Möglichkeit, Hilfspersonen zur Unterstützung bei der Stimmabgabe hinzuzuziehen. Diese Hilfspersonen dürfen jedoch keinen Einfluss auf die Wahlentscheidung ausüben und sind zur Geheimhaltung verpflichtet, so die Informationen von bundeswahlleiterin.de.
Für viele Menschen mit Behinderungen ist der Besuch im Wahllokal ein Teil der aktiven Teilhabe an der Gesellschaft. Wie Fickert und ihr Mitstreiter betonen, stellt der Zugang zu Wahllokalen für sie ein wichtiges demokratisches Ereignis dar. Sie äußern jedoch berechtigte Sorgen über die bestehenden Barrieren und die fehlende Möglichkeit, im Wahllokal die notwendige Assistenz zu erhalten. Dies wird als eine Form der Entmündigung empfunden, die den Eindruck vermittelt, dass Menschen mit Behinderungen weniger fähig sind, eigene Entscheidungen zu treffen. Diese Perspektiven zeigen die Dringlichkeit, die Barrierefreiheit in den Wahllokalen zu verbessern und die Bedingungen für die Teilnahme von Menschen mit Behinderungen am Wahlprozess zu optimieren.
Details | |
---|---|
Ort | Schleswig-Holstein, Deutschland |
Quellen |