Schuhbeck vor Prozess: Krankheit verzögert seine Rückkehr ins Gefängnis!
Landsberg, Deutschland - Alfons Schuhbeck, ehemaliger Star-Koch und Restaurantbesitzer, befindet sich seit seinem 76. Geburtstag am 2. Mai 2025 nicht mehr im Gefängnis. Er hat seine Haftstrafe von drei Jahren und zwei Monaten, die wegen Steuerhinterziehung verhängt wurde, zumindest vorläufig unterbrochen. Laut tz.de muss Schuhbeck sich derzeit notwendigen medizinischen Behandlungen unterziehen, die im Gefängnis nicht möglich sind.
Die Staatsanwaltschaft München I hat die Vollstreckung der Haftstrafe bis Anfang Juni 2025 pausiert. Dennoch ist Schuhbeck’s Situation angespannt: Er sitzt seit August 2023 in der Justizvollzugsanstalt Landsberg ein und sieht sich zusätzlich einem bevorstehenden Prozess gegenüber. Dieser ist für den 24. Juni 2025 angesetzt und umfasst Anklagen wegen Betrugs und Insolvenzverschleppung in mehreren Fällen. Von den Gerichten wurde betont, dass die Unterbrechung der Haft nicht mit dem anstehenden Strafprozess in Verbindung steht.
Schuhbecks Gesundheit und zukünftige Verfahren
Uli Hoeneß hat öffentlich gemacht, dass Schuhbeck sich einer schweren Operation unterziehen musste. Während die Staatsanwaltschaft keine Details zu seiner Erkrankung preisgibt, schätzen Experten die Situation als nicht lebensbedrohlich ein. Der Prozess selbst stellt für Schuhbeck eine Belastung dar, gilt jedoch als zumutbar. Insgesamt sind bis zum geplanten Urteil am 14. Juli 2025 vier Verhandlungstage angesetzt.
Wichtig ist, dass Schuhbeck etwa zwei Wochen vor dem neuen Prozessbeginn wieder ins Gefängnis muss. Das Gericht hat die Haftunterbrechung bis zum 8. Juni 2025 genehmigt und betont, dass diese regelmäßig überprüft wird.
Details zur Steuerhinterziehung
Schuhbeck wurde wegen Steuerhinterziehung verurteilt, ein schweres Vergehen, das gemäß dem Rechtsrahmen in Deutschland mit Freiheitsstrafen und Geldstrafen bis zu zehn Jahren geahndet wird. Steuerhinterziehung beschreibt das unerlaubte Vermeiden oder Verringern von Steuerzahlungen durch falsche Angaben oder das Verheimlichen von Einkommen oder Vermögen. In schweren Fällen kann dies sogar zu einer Untersagung des Geschäftsbetriebs führen, was für einen Gastronom wie Schuhbeck besonders relevant ist.
Die Hinterziehung von Steuern kann bereits bei einer Schuld von einem Euro beginnen und beide Versuche sowie tatsächliche Handlungen umfassen. Die Strafen variieren je nach Schwere der Hinterziehung, dem Betrag der hinterzogenen Steuern und der Einhaltung relevanter Fristen. Eine Selbstanzeige könnte unter Umständen die rechtlichen Konsequenzen mildern, muss jedoch vor Entdeckung der Hinterziehung erfolgen, um wirksam zu sein. Steuerberater, die an solchen Delikten teilnehmen, können ebenso strafrechtlich belangt werden.
Schuhbecks nächste Schritte bleiben abzuwarten, während er sich auf sein bevorstehendes Gerichtsverfahren vorbereitet und gleichzeitig mit gesundheitlichen Herausforderungen kämpft.
Details | |
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Vorfall | Steuerhinterziehung |
Ort | Landsberg, Deutschland |
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