Steuerfreibetrag 2025: Viele Rentner bleiben bis zu 24.192 Euro steuerfrei!

Erfahren Sie die steuerlichen Veränderungen für Rentner im Jahr 2025, inklusive Grundfreibeträge und Besteuerungsanteile.
Erfahren Sie die steuerlichen Veränderungen für Rentner im Jahr 2025, inklusive Grundfreibeträge und Besteuerungsanteile. (Symbolbild/NAG)

Deutschland - Am 23. Mai 2025 wird die steuerliche Situation der Rentner in Deutschland durch aktuelle Freibeträge und Besteuerungsanteile geprägt. Rentner müssen erst ab bestimmten Einkommensgrenzen Steuern zahlen, wobei der steuerliche Grundfreibetrag für Alleinstehende bei 12.096 Euro und für Ehepaare oder Lebenspartner bei 24.192 Euro liegt. Diese Werte gelten für das Jahr 2025 und steigen im folgenden Jahr auf 12.348 Euro für Alleinstehende und 24.696 Euro für Paare an. Laut Ruhr24 bleiben viele Rentnerhaushalte steuerfrei, insbesondere bei durchschnittlichen Rentenbeiträgen und ohne nennenswerte Nebeneinkünfte.

Die nachgelagerte Besteuerung der Renten, die seit 2005 gilt, bedeutet, dass Rentenbeiträge während des Berufslebens steuerfrei sind, während die späteren Rentenzahlungen besteuert werden. Der Besteuerungsanteil richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns. Für Neurentner, die 2025 in Rente gehen, liegt dieser Anteil bei 83,5 Prozent. Für Rentner, die bereits vor 2005 in Rente gingen, beträgt die Besteuerung lediglich 50 Prozent. Nach deutsche-rentenversicherung.de wird der steuerpflichtige Anteil bei Anpassungen der Bruttorente vom Finanzamt berechnet und die relevanten Daten automatisch übermittelt.

Rentenfreibetrag und steuerliche Absetzbarkeit

Der persönliche Rentenfreibetrag bleibt während der gesamten Rentenlaufzeit konstant und wird beim ersten Rentenjahr ermittelt. Zum Beispiel beträgt der Freibetrag für eine Bruttorente von 12.000 Euro, die 2005 begonnen hat, 6.000 Euro. In den Folgejahren sinkt dieser Freibetrag kontinuierlich bis auf null im Jahr 2058. Abzüge, wie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie eine Werbungskostenpauschale von jährlich 102 Euro, können ebenfalls vom steuerpflichtigen Teil der Rente abgezogen werden, wodurch viele Rentner 2025 voraussichtlich keine Steuer zahlen müssen, sofern sie keine zusätzlichen Einkünfte erzielen.

Laut transparent-beraten.de gelten Renten als einkommensteuerpflichtig. Es wird empfohlen, einen Alterseinkünfte-Rechner zu nutzen, um die genaue Steuerlast zu ermitteln. Wenn das Gesamteinkommen den Grundfreibetrag übersteigt, müssen Rentner eine Einkommensteuererklärung abgeben. Dies gilt auch, wenn Rentner im Ausland leben, wobei die Steuerpflicht von der Dauer des Aufenthalt im Ausland abhängt.

Steuersätze und Unterstützungsmaßnahmen

Die Steuersätze für Rentner beginnen ab einem steuerpflichtigen Einkommen von 12.096 Euro mit dem Eingangssteuersatz von 14 Prozent und können bis zu 45 Prozent für hohe Einkünfte ansteigen. Der Solidaritätszuschlag entfällt seit 2021 für Rentner, jedoch bleibt die Kirchensteuer bestehen. Darüber hinaus können Rentner diverse Aufwendungen steuerlich absetzen, darunter außergewöhnliche Belastungen und den Behinderten-Pauschbetrag.

Die Zukunft der Rentenbesteuerung bleibt jedoch ungewiss, da Anpassungen der Rentenhöhen durch die Lohnentwicklung die steuerliche Belastung in den nächsten Jahren erhöhen könnten. Zunehmend wird es daher für Rentner wichtig, sich über ihre steuerliche Situation im Klaren zu sein, um gegebenenfalls Vorrichtungen für die Rente und Steuern zu treffen.

Details
Ort Deutschland
Quellen