Streit um Gutachterausschuss: Rehm klagt gegen Stadt Aalen!

Der Gutachterausschuss in Aalen sorgt für Kontroversen, nachdem Stadtrat Rehm gegen die Stadt klagt. Wichtige Wahlfehler im Fokus.
Der Gutachterausschuss in Aalen sorgt für Kontroversen, nachdem Stadtrat Rehm gegen die Stadt klagt. Wichtige Wahlfehler im Fokus. (Symbolbild/NAG Archiv)

Aalen, Deutschland - Die Wahl zum Gutachterausschuss der Stadt Aalen sorgt für erhebliche Kontroversen. Stadtrat Norbert Rehm plant, gegen die Stadt Aalen zu klagen, nachdem bei der Wahl im Dezember 2024 formale Fehler aufgetreten sind. Der Gutachterausschuss Aalen-Essingen, ein unabhängiges und ehrenamtliches Gremium, ist für die Festlegung der Bodenrichtwerte verantwortlich. Diese Werte sind zentral für die Berechnung der Grundsteuer und beeinflussen die zu zahlenden Beträge erheblich, wie Haufe erläutert.

Das Voting fand am 12. Dezember 2024 statt, und es wurde festgestellt, dass die Stadtverwaltung von einer „Bestellung“ der Ausschussmitglieder sprach, anstatt korrekt von einer Wahl zu sprechen. Ein formaler Fehler, der vom Regierungspräsidium Stuttgart offiziell bestätigt wurde. Zudem gab es eine unzulässige Ablehnung einer qualifizierten Person im Vorfeld der Wahl, was Oberbürgermeister Frederick Brütting zugab. Der Gemeinderat wählte daraufhin weitgehend die bisherigen Mitglieder wieder, was bei Rehm auf Kritik stieß. Er war nicht unter den gewählten Mitgliedern und äußerte, dass die Fehler absichtlich gemacht wurden.

Die Neubesetzung des Gutachterausschusses

Die Mitglieder des neu gewählten Gutachterausschusses sind Thorsten Abele, Jürgen Benasseni, Stefan Blessing, Harry Christlieb, Arno Dangelmaier, Dietmar Diebold, Nadine Donner, Melanie Färber, Uwe Hauser, Friedrich Kiefer, Hariolf Löffelad, Yvonne Maierhöfer, Lukas Nagler, Rolf Schmid, Sandra Schwarzkopf, Eugen Stoll, Franziska Tagscherer, Heike Uder-Heise und Annette Wengert, die als Stellvertreterin gewählt wurde. Eugen Stoll wurde zum Vorsitzenden gewählt und leitet auch die Geschäftsstelle.

Rehm hatte beantragt, dass sich alle Kandidaten persönlich vorstellen, was jedoch abgelehnt wurde, da die Sachkunde bereits geprüft sei. Karl-Heinz Vandrey von der SPD bemerkte unterschiedliche Auskünfte von der Stadtverwaltung und dem Regierungspräsidium. Die Stadtverwaltung verteidigte die Zusammensetzung des Ausschusses und stellte klar, dass Stoll nicht mit der Verwaltung von Liegenschaften beauftragt sei, was möglicherweise zur Unzufriedenheit bei Rehm führte.

Rechtliche Implikationen und Ausblick

Rehm kündigte an, gegen die Entscheidung vor das Verwaltungsgericht zu ziehen. Dies könnte weitreichende Folgen haben, da die Klärung der Wahl und der damit verbundenen Fehler nicht nur für die Mitglieder des Gutachterausschusses, sondern auch für die Gestaltung der Grundsteuerveranlagung in Aalen von Bedeutung ist. Der Bodenrichtwert spielt dabei eine entscheidende Rolle, da er für die Bewertung von unbebauten und bebauten Grundstücken erforderlich ist. Die Festlegung dieser Werte wird durch die Gutachterausschüsse überwacht und basiert auf einer Kaufpreissammlung, wie von Schwäbische beschrieben.

Die Diskussion um die Bodenrichtwerte gewinnt in Anbetracht der Grundsteuerreform zunehmend an Bedeutung. Gespräche über die Anforderungen an Wertgutachten und die Rechtmäßigkeit der Verfahren sind dabei unerlässlich, um künftige Konflikte zu vermeiden.

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Ort Aalen, Deutschland
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