Rente mit 63: Kritik an Reformen und neue finanzielle Anreize

Deutschland - Die „Rente mit 63“ erfreut sich in Deutschland weiterhin großer Aufmerksamkeit. Diese Regelung ermöglicht langjährig Versicherten, die mindestens 45 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, früher und ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen. Offiziell wird dies als „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ bezeichnet. Laut Ruhr24 ist ein abschlagsfreier Einritt in den Ruhestand bereits zwei Jahre vor dem regulären Renteneintrittsalter möglich.

Doch die Regelung steht in der Kritik, da sie nicht nur von Personen in belastenden Berufen in Anspruch genommen wird. Eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) aus Dezember 2024 zeigt, dass die Regelung oft ihr ursprüngliches Ziel verfehlt. Führende Ökonomen fordern daher entweder die Abschaffung oder grundlegende Neuregelungen der „Rente mit 63“. Vorschläge beinhalten höhere Abschläge für vorzeitige Renteneintritte und flexiblere Modelle für den Renteneintritt, während Union und SPD in Sondierungsgesprächen beschlossen haben, an der bestehenden Regelung festzuhalten.

Kritik und Reformbedarf

Die ursprünglich flexible Regelung hat sich für viele nicht als förderlich erwiesen. Ab dem Jahrgang 1953 liegt das Renteneintrittsalter bei 63 Jahren und zwei Monaten. Für die Jahrgänge, die nach 1964 geboren wurden, verschiebt sich das Renteneintrittsalter auf 65 Jahre. Laut Deutsche Rentenversicherung können Arbeitnehmer, die mindestens 35 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben, eine Altersrente beantragen, diese aber nur unter Abschlägen vorziehen.

Die Anrechnungszeiten für die Altersrente umfassen neben Pflichtbeiträgen auch Kindererziehungs- und Pflegezeiten. Freiwillige Beiträge können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls berücksichtigt werden. Dennoch können viele nicht auf die Altersrente für besonders langjährig Versicherte zugreifen, bevor die erforderlichen Jahre erreicht sind. Zudem wird festgehalten, dass die Altersrente nicht vorzeitig ohne Abschläge bezogen werden kann.

Zukunft der Altersvorsorge

Im Hinblick auf die anstehende Rentenreform 2025 sind grundlegende Veränderungen geplant, die potenziell Millionen Deutsche betreffen werden. Diese Reform sieht eine voraussichtliche Rentenerhöhung von 3,5 % ab Juli 2025 vor, wodurch der Rentenwert auf 40,70 Euro steigen soll. Weitere Maßnahmen umfassen die Einführung einer Rentenaufschubprämie für Langzeit-Arbeitende sowie finanzielle Verbesserungen für arbeitende Rentner, wie Arbeitgeberbeiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung zusätzlich zum Nettolohn. Bürger-Geld berichtet außerdem von einem höheren steuerlichen Grundfreibetrag, der ab 2025 gelten wird.

Diese Reformen sollen nicht nur das Rentenniveau bis 2029 sichern, sondern auch langfristig die Stabilität der Rentenversicherung gewährleisten. Während die „Rente mit 63“ für viele ein Ziel bleibt, stehen doch zentrale Fragen und Herausforderungen für die künftige Altersvorsorge im Raum.

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Vorfall Gesetzgebung
Ort Deutschland
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