Widerspruch gegen Metas KI-Datennutzung bis 26. Mai einlegen!

Nutzer von Instagram und Facebook sollten bis 26. Mai widersprechen, um ihre Daten vor KI-Training durch Meta zu schützen.
Nutzer von Instagram und Facebook sollten bis 26. Mai widersprechen, um ihre Daten vor KI-Training durch Meta zu schützen. (Symbolbild/NAG)

Köln, Deutschland - Ab dem 27. Mai plant Meta, die Nutzerdaten von Instagram und Facebook zur Schulung seiner Künstlichen Intelligenz (KI) namens Meta AI zu verwenden. Höchste Zeit also für die Nutzer, aktiv zu werden und Widerspruch gegen diese Datennutzung einzulegen. Bis spätestens 26. Mai haben Betroffene die Möglichkeit, diese Entscheidung zu treffen, ohne eine Begründung angeben zu müssen. Die Verbraucherzentrale NRW sieht diese Maßnahme als Verstoß gegen das europäische Datenschutzrecht und hat bereits rechtliche Schritte eingeleitet.

Der Widerspruch kann über spezielle Online-Formulare eingereicht werden, allerdings nur für Nutzer, die bei den entsprechenden Plattformen angemeldet sind. Damit der Widerspruch wirksam ist, ist die Angabe der verwendeten E-Mail-Adresse notwendig. Erfolgt der Widerspruch erfolgreich, erhalten die Nutzer eine Bestätigungsmail. Es ist wichtig zu beachten, dass der Widerspruch nur für Daten gilt, die nach dem 26. Mai gesammelt werden. Inhalte, die vor diesem Datum veröffentlicht wurden, bleiben unberührt.

Rechtliche Maßnahmen und deren Bedeutung

Die Verbraucherzentrale NRW hat Meta abgemahnt und eine einstweilige Verfügung beim Oberlandesgericht Köln beantragt. Diese juristischen Schritte unterstreichen die Ernsthaftigkeit der Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes. Nutzer sollten auch bei bereits erfolgtem Widerspruch sicherheitshalber erneut Widerspruch einlegen, um sich abzusichern. Laut den Datenschutzhinweisen von Meta muss ein einmal geäußertes Widerspruch nicht wiederholt werden, wenn die Konten verknüpft sind.

Bei WhatsApp hingegen gibt es keine Möglichkeit, Widerspruch gegen die Datennutzung für das KI-Training einzulegen. Hier sind die Chat-Inhalte zwar Ende-zu-Ende-verschlüsselt, sodass Meta keine Einsicht auf diese Daten hat, aber Inhalte, die an den KI-Chatbot „Meta AI“ gesendet werden, könnten potenziell für Trainingszwecke verwendet werden. Um sicherzustellen, dass keine Daten an den Chatbot gesendet werden, ist es ratsam, keine Inhalte an diesen zu übermitteln.

Handlungsoptionen der Nutzer

Für Nutzer, die ihre Daten besser schützen möchten, gibt es mehrere Handlungsoptionen. Sollte ein Widerspruch abgelehnt werden, könnte das Löschen aller bisherigen Beiträge sowie die Entscheidung, keine neuen mehr zu veröffentlichen, in Erwägung gezogen werden. Des Weiteren bleibt die Möglichkeit, die Konten bei Facebook und Instagram zu löschen oder eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde einzureichen. Nutzer haben außerdem die Option, sich rechtlich beraten zu lassen oder Unterstützung durch die Verbraucherzentrale zu suchen.

Interessanterweise können auch Nutzer, die Facebook oder Instagram garnicht nutzen, Widerspruch einlegen. Meta verwendet bereits Daten für KI-Programme, möglicherweise auch aus dem Internet oder von Dritten. Über ein Formular können Betroffene zudem Zugriff auf ihre Daten anfordern und diese bei Bedarf korrigieren oder löschen lassen.

Es ist für alle Nutzer entscheidend, sich proaktiv mit diesen Themen auseinanderzusetzen. Die Beratung durch Fachstellen und die aktive Widerspruchserklärung sind wichtige Schritte, um den eigenen Datenschutz zu gewährleisten. Weitere Informationen dazu bietet die Datenschutzbehörde Baden-Württemberg auf ihrer Webseite.

Für detaillierte Informationen zu diesem Thema können die Artikel von tz.de, verbraucherzentrale.de und baden-wuerttemberg.datenschutz.de besucht werden.

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Ort Köln, Deutschland
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