Zwangsgeld droht: Eigentümer in Brandenburg müssen Frist beachten!

Brandenburg, Deutschland - In Brandenburg sind viele Grundstückseigentümer seit dem Ablauf der Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung in Verzug. Wer seine Erklärung nicht abgegeben hat, muss nun mit Zwangsgeld rechnen, berichtet RBB24. Finanzminister Robert Crumbach kündigte an, dass die Finanzämter angewiesen wurden, die Schätzung und Festsetzung der Zwangsgelder zu überprüfen.

Die Mehrheit der Eigentümer in Brandenburg hat zwar die gesetzliche Verpflichtung zur Abgabe der Erklärung erfüllt, dennoch sind rund 600.000 von etwa 3,15 Millionen Flurstücken in der Region noch nicht erfasst. Im Kontext einer bundesweiten Reform der Grundsteuer, die ab 2025 umgesetzt wird, ist dies ein erhebliches Problem. Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor eine Reform gefordert, da die bestehenden Grundstückswerte als veraltet galten.

Fristen und Erinnerungsschreiben

Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung wurde ursprünglich bis zum 31. Oktober 2022 festgelegt, jedoch bis zum 31. Januar 2023 verlängert. Trotz dieser Verlängerungen blieben viele Eigentümer säumig, sodass seit Ostern 2025 mit Konsequenzen zu rechnen ist. Die Finanzämter haben bereits fast alle eingereichten Erklärungen bearbeitet und die Betriebe bewertet. Die entsprechenden Daten wurden den Kommunen zur Verfügung gestellt, so die Brandenburgische Finanzverwaltung.

Über 220.000 persönliche Erinnerungsschreiben wurden im Juni 2023 an säumige Eigentümer verschickt. Dennoch ist die Zahl der nicht erfassten Flurstücke besorgniserregend hoch und entspricht etwa 19 Prozent der Gesamtzahl der Flurstücke in Brandenburg. Es wird betont, dass Zwangsgelder von bis zu 25.000 Euro festgesetzt werden können. Die genaue Höhe bleibt im Ermessen des Finanzamtes, welches die individuellen Umstände berücksichtigt.

Zweck der Grundsteuer

Die Einnahmen aus der Grundsteuer sind für die kommunalen Haushalte von großer Relevanz, da sie zur Finanzierung öffentlicher Einrichtungen wie Schulen und Schwimmbäder verwendet werden. Eine Grundsteuerwerterklärung ist für eine Bewertungseinheit abzugeben, die mehrere Flurstücke umfassen kann. Dies bedeutet, dass nicht alle nicht erfassten Flurstücke zwangsläufig zu ausstehenden Erklärungen führen müssen, da viele von ihnen von der Grundsteuer befreit sind, wie auch die Märkische Allgemeine Zeitung berichtet.

Die Finanzminister von Brandenburg betonen die Notwendigkeit, die Gerechtigkeit gegenüber den pünktlich abgebenden Eigentümern und den Kommunen zu wahren, die auf diese Einnahmen angewiesen sind. Dies unterstreicht die Bedeutung einer zeitgerechten Abgabe der Grundsteuererklärungen und die Notwendigkeit für Eigentümer, ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen, um Zwangsgelder zu vermeiden.

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Vorfall Sonstiges
Ort Brandenburg, Deutschland
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