Grundsteuerreform in Harpstedt: Enttäuschung und Ungerechtigkeit wachsen!

In der Samtgemeinde Harpstedt wurden die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 versendet. Die Reaktionen der betroffenen Haushalte sind gemischt: Während einige enttäuscht über die Reform sind, berichten andere von geringeren Auswirkungen. Kämmerer Frank Kleine Kruthaup hat zahlreiche Rückmeldungen zur Grundsteuerreform erhalten, die am 1. Januar 2025 in Kraft trat. Besonders betroffen sind Eigentümer von Resthöfen und ehemaligen landwirtschaftlichen Betrieben, die von der Grundsteuer A auf die Grundsteuer B umgestuft wurden.

Eigentümer von Reihenhäusern in der Region äußern Überraschung über ausgewachsene Unterschiede bei den Grundsteuerbeträgen, obwohl die Grundstücke und die Häuser gleich groß sind. Beispielsweise bezahlt Lene Hjortskov aus Reckum im Jahr 2025 einen Betrag von 1.357,20 Euro für die Grundsteuer B, trotz einer Absenkung des Hebesatzes auf 290 Prozent. Wolf-Dieter Hiltner kritisiert die unterschiedlichen Bodenrichtwerte in der Gemeinde, die zu einer Erhöhung seiner Grundsteuer um 24,1 Prozent geführt haben. Er äußert Unzufriedenheit über die Fairness der Reform und die angewandten Berechnungsmethoden. Auch Andreas Rißler und Roland Maier Holzknecht berichten von erheblichen zusätzlichen Belastungen, während Holger Körner aus Groß Köhren eine Vervierzehnfachung seiner Grundsteuer erlebt hat.

Reaktionen der Gemeindevertreter

Die acht Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Harpstedt haben teilweise die Hebesätze angepasstd, um wirtschaftliche Nachteile für die Bürger zu vermeiden. Fleckenbürgermeister Stefan Wachholder sieht die Reform als Chance für eine gerechtere Steuerverteilung und weist darauf hin, dass in Harpstedt die Hebesätze nicht erhöht wurden. Jörg Schafmeyer fordert mehr Transparenz bezüglich der Gesamtauswirkungen auf die Grundsteuereinnahmen. Ein Gespräch zwischen Samtgemeindebürgermeister Yves Nagel und Fleckenbürgermeister Stefan Wachholder ist für morgen geplant, um weitere Klarheit in die Angelegenheit zu bringen.

Die Reform der Grundsteuer wurde nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2018 notwendig, da die alte Bewertungsmethode als verfassungswidrig galt. Die Neubewertung des Grundbesitzes erfolgt seit dem 1. Januar 2025. Dies beinhaltet auch eine Änderung in der Berechnungsmethode, die auf Bodenrichtwerten und Mieteinnahmen basiert. Gemeinsam mit den Erhebungen fließen die Einnahmen aus der Grundsteuer, die über 15 Milliarden Euro jährlich betragen, an Städte und Gemeinden und finanzieren unter anderem Schulen, Kitas und die kommunale Infrastruktur. Die Details zur neuen Regelung können unter bundesfinanzministerium.de nachgelesen werden.

Details
Vorfall Gesetzgebung
Ort Harpstedt, Deutschland
Quellen