Neuer Bußgeldkatalog 2025: Scharfe Strafen für Raser und Verkehrssünder!

Der Bußgeldkatalog für 2025 wurde umfassend überarbeitet, wobei die Änderungen bereits seit November 2021 in Kraft sind. Diese Anpassungen, die nach Zustimmung des Bundesrates am 8. Oktober 2021 in Kraft traten, zielen darauf ab, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, ohne die Mobilität der Bürger unverhältnismäßig einzuschränken, wie derbussgeldkatalog.org berichtet.
Ein zentraler Punkt ist die Erhöhung der Geldbußen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen. Ab 21 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit müssen Autofahrer mit folgenden Konsequenzen rechnen: Außerorts 100 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg (zuvor lag die Grenze bei 31 km/h). Innerorts werden 115 Euro und ein Punkt fällig. Bei einem Überschuss von mehr als 31 km/h innerorts steigt das Bußgeld auf 260 Euro, wobei zusätzlich zwei Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot verhängt werden.
Änderungen bei Ampelverstößen und Mindestabstand
Die Regelungen für Verstöße an Ampeln wurden ebenfalls verschärft. Bei einem Rotlichtverstoß von weniger als einer Sekunde sind 90 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg vorgesehen. Bei Gefährdung oder einem Verstoß von mehr als einer Sekunde steigen die Bußgelder auf 200 Euro, ebenfalls zwei Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot. Für Fahranfänger in der Probezeit wird ein Rotlichtverstoß als schwerwiegender A-Verstoß klassifiziert, was eine Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre zur Folge hat.
Zusätzlich gibt es neue Bestimmungen zum Mindestabstand. Bei Geschwindigkeiten über 80 km/h ist bei einem Abstand von weniger als einem Viertel des Tachowerts mit mindestens einem Punkt und 75 Euro Bußgeld zu rechnen. Über 100 km/h drohen zwei Punkte, 160 Euro Bußgeld und ein einmonatiges Fahrverbot, sollten weniger als 15 Meter Abstand eingehalten werden.
Die Änderungen aus dem Bußgeldkatalog 2024 bleiben ebenfalls gültig. Dazu zählen unter anderem 100 Euro Bußgeld für die Einfahrt in eine Umweltzone ohne entsprechende Plakette oder 20 Euro für zu langsames Fahren ohne triftigen Grund. Auch das Telefonieren am Steuer wird weiterhin mit 100 Euro und Überfahren einer roten Ampel mit 90 Euro bestraft. Alkoholisierte Fahrer müssen mit Strafen von bis zu 1.500 Euro und bis zu drei Punkten rechnen, zudem kann der Führerschein entzogen werden.
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Ort | Flensburg, Deutschland |
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