Baden-Württemberg revolutioniert Verwaltung: Neues Gesetz befreit Kommunen!

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Am 8. Juli 2025 stellt Baden-Württemberg ein neues Gesetz zur Bürokratieentlastung vor, um Kommunen innovative Lösungen zu ermöglichen.

Am 8. Juli 2025 stellt Baden-Württemberg ein neues Gesetz zur Bürokratieentlastung vor, um Kommunen innovative Lösungen zu ermöglichen.
Am 8. Juli 2025 stellt Baden-Württemberg ein neues Gesetz zur Bürokratieentlastung vor, um Kommunen innovative Lösungen zu ermöglichen.

Baden-Württemberg revolutioniert Verwaltung: Neues Gesetz befreit Kommunen!

In einer Zeit, in der die Herausforderungen für staatliche Institutionen stetig wachsen, setzt die Landesregierung von Baden-Württemberg einen bedeutenden Schritt in Richtung Bürokratieabbau und Verwaltungsmodernisierung. Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat heute die Einführung des Kommunalen Regelungsbefreiungsgesetzes verkündet, das es Kommunen und Landkreisen ermöglicht, neue und innovative Formen der Aufgabenerledigung zu testen. Dies geschieht vor dem Hintergrund eines zunehmenden Fachkräftemangels und steigender Anforderungen an die öffentliche Verwaltung. Wie baden-wuerttemberg.de berichtet, ist es das Hauptziel des Gesetzes, die Verwaltungsverfahren für Bürger, Unternehmen und Verwaltungen zu beschleunigen und zu vereinfachen sowie die Kosten deutlich zu senken.

Innenminister Thomas Strobl hebt hervor, dass das neue Gesetz den Städten und Gemeinden mehr Spielraum gibt, um passgenau auf lokale Bedürfnisse einzugehen. Gemeinden, Landkreise und sogar Zweckverbände können jetzt erproben, wie sie ihre Aufgaben effizienter und einfacher erledigen können, ohne die Sicherheit von Leib und Leben oder die Einhaltung von geltendem Bundes- und EU-Recht zu gefährden.

Praktische Umsetzung und Fristen

Anträge auf die Befreiung von landesrechtlichen Regelungen können direkt von Bürgermeistern oder Landräten gestellt werden, Unterstützung bieten auch die kommunalen Landesverbände. Diese Anträge sind an das zuständige Ministerium zu richten, welches innerhalb von drei Monaten über die Vergabe entscheidet. Das Gesetz ist bis zum 31. Dezember 2030 befristet und sieht vor, dass die Erprobungen auf maximal vier Jahre angelegt sind. Erfolgreiche Tests könnten dann landesweit und dauerhaft für alle Kommunen umgesetzt werden.

Das Kommunale Regelungsbefreiungsgesetz greift den Vorschlag des Landkreistags Baden-Württemberg auf und folgt dem Prinzip der Standarderprobungsgesetze, wie sie in anderen Bundesländern bereits praktiziert werden. Ziel ist es, systematische Entlastungsmöglichkeiten in der kommunalen Praxis zu identifizieren und zu überprüfen, um so der demografischen Entwicklung und dem Fachkräftemangel Rechnung zu tragen. Der Fortschritt wird regelmäßig an den Landtag berichtet, mit festgelegten Terminen zur Evaluation, darunter der 30. Juni 2026 und der 31. Dezember 2028, so beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de.

Ein Schritt in die Zukunft

Die Einführung dieses Gesetzes ist Teil der Entlastungsallianz für Baden-Württemberg, die in den letzten Jahren 500 Problemanzeigen bearbeitet hat und über 350 Lösungen ausgearbeitet hat. Mit der Erprobung neuer Lösungen wird versucht, die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben nicht nur zukunftsorientiert zu gestalten, sondern auch die praktische Umsetzbarkeit vor Ort zu verbessern. Der Fokus liegt darauf, bürokratische Hürden abzubauen und zugleich die Zweckmäßigkeit und Effizienz der öffentlichen Verwaltung zu erhöhen.

In Anbetracht der wachsenden Herausforderungen in der kommunalen Landschaft wird die Landesregierung alles daran setzen, die Verwaltungsmodernisierung voranzutreiben und damit auch für eine nachhaltige Entlastung der Kommunen zu sorgen. Wie aussehen wird, ob das Kommunale Regelungsbefreiungsgesetz tatsächlich die gewünschten Effekte erzielt, bleibt abzuwarten. Die Einhaltung der Fristen und der transparente Austausch über die gesammelten Erfahrungen werden entscheidend sein für den Erfolg dieser Initiative.

Quellen: