Wasserentnahme im Enzkreis verboten: Sommer-Routine wird zur Realität!

Wasserentnahme im Enzkreis verboten: Sommer-Routine wird zur Realität!
Ab dem 23. Juli bis einschließlich 15. Oktober 2025 ist im Enzkreis die Entnahme von Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen verboten. Das Landratsamt hat diese Maßnahme per Rechtsverordnung beschlossen, um den Wasserhaushalt und die Gewässerökologie zu schützen. Bisher war es erlaubt, in geringen Mengen Wasser ohne spezielle Erlaubnis zu entnehmen, was nun nicht mehr gilt. Dies betrifft sowohl das Schöpfen mit Handgefäßen als auch die geringe Wasserentnahme für landwirtschaftliche Zwecke mit technischen Geräten, wie Pumpen oder Schläuchen. Umweltamtsleiter Axel Frey beschreibt diese Einschränkung als „traurige Sommer-Routine“ und macht deutlich, dass die Lage in den Gewässern eine Neubewertung des Verbots erfordert, sollte sich die Situation entspannen.
Was hat es damit auf sich? In den letzten Monaten waren die Wasserstände in den Oberflächengewässern im Enzkreis kontinuierlich gesunken. Der Juni 2025 war besonders trocken, mit nur rund 57 Prozent der üblichen Niederschlagsmenge zwischen Februar und Juni. Dies hat zu einem besorgniserregenden Rückgang der Wasserstände geführt, auch in Gewässern, die normalerweise nicht austrocknen. Daher wurde die Rechtsverordnung beschlossen, um die Gewässerökologie zu schützen, da niedrige Wasserstände die Fortbewegung von Arten erschweren und schnellere Erwärmung sowie sinkenden Sauerstoffgehalt verursachen können. Dies begünstigt Fischsterben und andere ökologische Probleme, was auch die Erholung der Gewässerökologie nach Schädigungen beeinträchtigt.
Ein Blick auf die Hintergründe
Das Wasserentnahmeverbot ist nicht das erste seiner Art im Enzkreis. Seit 2018 gab es zunehmend Maßnahmen, um auf die schwierige Wasserlage zu reagieren. Klimawandel und veränderte Niederschlagsmuster spielen eine wesentliche Rolle bei der verschärften Situation; die Grundwasserspiegel sinken und Trockenperioden nehmen zu. Daher widmet sich die neu eingeführte Nationale Wasserstrategie (NWS) der langfristigen Sicherung der Wasserversorgung. Diese Strategie zielt darauf ab, Nutzungskonflikte zu reduzieren und Wasserressourcen gerecht zu verteilen. Angesichts dieser Herausforderungen sind alle Wassernutzenden dazu aufgefordert, ihre wasserrechtlichen Erlaubnisse zu prüfen, da unerlaubte Wasserentnahmen mit Bußgeldern geahndet werden können.
Erste Landesbeamtin Hilde Neidhardt hat angekündigt, dass das Verbot möglicherweise vorzeitig aufgehoben wird, falls sich die Situation vor Mitte Oktober entspannt. Die Stadt Pforzheim beobachtet die Lage weiterhin genau und hat bislang keinen Grund für ein eigenes Wasserentnahmeverbot gesehen, obwohl die Vorstufe für Niedrigwasser erreicht war.
Wer weitere Informationen zu den Regelungen sucht, kann die aktuelle Rechtsverordnung auf der Internetseite des Landratsamtes nachlesen und sich über die geltenden Bestimmungen informieren.