Abschiebung trotz Ausbildung: Asylrecht in der Krise!
Esslingen im Fokus: Asylbewerber und Integration auf dem Arbeitsmarkt – aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen 2025.

Abschiebung trotz Ausbildung: Asylrecht in der Krise!
In der aktuellen Diskussion um die Integration von Asylsuchenden in den Arbeitsmarkt zeigt sich ein klarer Widerspruch. Der Koalitionsvertrag zwischen den Grünen und der CDU versprach Geduldeten ein Bleiberecht, während ein tragischer Fall eines kurdischen Abiturienten aus dem Nordirak in Esslingen die Frage aufwirft, wie ernst es mit diesen Versprechungen tatsächlich gemeint ist. Obwohl der junge Mann eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, wurde er aufgrund einer gefälschten ID-Card aus dem Jahr 2018 abgeschoben, was die Ausländerbehörde in Stuttgart als Hauptgrund für die Abschiebung anführt. Hierbei tut das Justizministerium gut daran, die Informations- und Beratungstätigkeiten der Ausländerbehörden zu stärken, um derartige Missverständnisse in Zukunft zu vermeiden, so ein Bericht von Staatsanzeiger.
Aktuelle Zahlenunterschiede verdeutlichen, wie unterschiedlich die Situation ist. In den ersten sieben Monaten des Jahres 2025 wurden rund 6.900 Asylbewerber nach Deutschland registriert. Im Vergleich dazu waren es im gesamten Jahr 2024 22.000 Asylbewerber und sogar 36.000 im Jahr 2023. Zudem ist zu beobachten, dass freiwillige Ausreisen seit Juli 2024 knapp 3.900 Menschen betrafen, während 3.500 Abschiebungen stattfanden. Das Justizministerium besteht darauf, dass die bestehenden Ausreisepflichten zur Erhaltung der Akzeptanz des Asylsystems durchgesetzt werden müssen.
Regelungen für den Arbeitsmarktzugang
Ein weiterer Punkt, der häufig in der Diskussion über den Zugang zum Arbeitsmarkt für Flüchtlinge auftaucht, sind die rechtlichen Voraussetzungen. Asylbewerbende dürfen in der Regel nach drei Monaten außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen arbeiten, während Geduldete sechs Monate warten müssen, sofern keine Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung bevorstehen. Informationen hierzu sind auf der Webseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nachzulesen, die eine Übersicht über zuständige Außenbehörden bereitstellt bmas.de.
Besonders hervorzuheben ist, dass Asylberechtigte und Kontingentgeflüchtete unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt haben, während die Beschäftigungsbedingungen für Geduldete, die Mitwirkungspflichten verletzt haben oder aus sicheren Herkunftsstaaten stammen, stark eingeschränkt sind. Oft bleibt ein Gefühl der Unsicherheit zurück, denn auch nach einem positiven Asylbescheid kann es durchaus zurückhaltende Haltung gegenüber Asylbewerbern geben.
Fachkräftemangel und der Bedarf an Integration
Die IHK Baden-Württemberg warnt eindringlich vor den zukünftigen Herausforderungen am Arbeitsmarkt. Bis 2035 gehen rund 1,64 Millionen Erwerbstätige in den Ruhestand, was bedeutet, dass etwa 1,7 Millionen Arbeitsplätze neu besetzt werden müssen, um das Wachstumspotenzial der Region nicht zu gefährden. Aktuell sind etwa 175.000 Stellen unbesetzt, und es ist klar, dass die Integration von Migranten mehr denn je erforderlich ist. Im ersten Halbjahr 2024 wurden bereits rund 80.000 Arbeitsvisa ausgestellt. Zudem zeigt die positive Tendenz in der Arbeitsmarktintegration von Migranten eine Beschäftigungsquote von 70 Prozent und eine steigende Anzahl an qualifizierten Tätigkeiten.
Die neue Landesagentur für Zuwanderung von Fachkräften in Baden-Württemberg, die seit einem halben Jahr aktiv ist, hat bereits Erfolge erzielt. Von etwa 1.100 Anträgen wurden 450 Einreisen vorab genehmigt. Diese Entwicklungen sind zwar ermutigend, dennoch bleibt es abzuwarten, wie die gesetzlichen Vorgaben und die Realität in der Integration von Asylbewerbenden und Geduldeten weiterhin im Gleichgewicht gehalten werden können. Schließlich darf die Integration nicht nur auf dem Papier stehen, sondern muss auch in der Praxis gelebt werden.