Amokfahrt in Notzingen: Psychisch kranker Fahrer vor Gericht!
Ein 60-jähriger Mann aus Notzingen steht wegen versuchtem Mord vor Gericht, nach einer Amokfahrt mit zwei Schwerverletzten.

Amokfahrt in Notzingen: Psychisch kranker Fahrer vor Gericht!
In der Stadt Notzingen ist es am 14. Mai 2025 zu einem erschreckenden Vorfall gekommen: Ein 60-jähriger Mann fuhr gezielt mit seinem BMW auf zwei Fußgänger zu. Resultat dieser Amokfahrt waren schwere Verletzungen für die beiden Männer im Alter von 43 und 44 Jahren. Der Fall geht nun vor das Landgericht Stuttgart, wo dem Beschuldigten versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt werden. Wie die Stuttgarter Nachrichten berichten, wird der Angeklagte als schuldunfähig eingestuft, da er an paranoider Schizophrenie leidet, die seit 2009 besteht.
Der Staatsanwalt führte aus, dass kurz vor der Tat akute Wahnvorstellungen aufgetreten waren. Der Verdächtige hatte den Eindruck, dass seine Kinder bedroht würden, was zu dieser dramatischen Tathandlung führte. Nach dem Zusammenstoß versuchte der Mann zu fliehen, leistete jedoch Widerstand gegen die Zeugen sowie die eintreffenden Polizeibeamten. Seit dem Vorfall befindet sich der Angeklagte in einer psychiatrischen Einrichtung und äußerte während der Verhandlung Bedauern für das, was geschehen ist.
Psychische Erkrankungen als gesellschaftliches Problem
Der Vorfall in Notzingen wirft ein Licht auf die Problematik psychischer Erkrankungen in Deutschland, die laut der DGPPN mehr als jeden vierten Erwachsenen betroffen. Die häufigsten Krankheitsbilder sind Angststörungen, Depressionen und Abhängigkeiten. Über 18 Millionen Menschen leiden unter psychischen Erkrankungen, die nicht nur das individuelle Wohlbefinden beeinträchtigen, sondern auch zu erheblichen sozialen und beruflichen Einschränkungen führen können. Psychische Krankheiten sind die zweithäufigste Ursache für Krankheitsausfälle und der Hauptgrund für Frühverrentungen.
Ein Blick auf die Behandlungsmöglichkeiten zeigt, dass Psychotherapie, Pharmakotherapie und psychosoziale Interventionen zu den gängigen Ansätzen gehören. In Fällen akuter Selbst- oder Fremdgefährdung erfolgt die Unterbringung in psychiatrischen Einrichtungen oft auf richterliche Anordnung, wie es auch im Fall des Mannes aus Notzingen der Fall ist.
Während des Prozesses äußerte die Ehefrau des Angeklagten, dass ihr Mann in den Wochen vor der Tat unter erheblichen gesundheitlichen Problemen litt und visionäre Gedanken hatte, etwa, dass ihr Kind Hilfe brauche. Diese Äußerungen verdeutlichen, wie komplex die Zusammenhänge zwischen psychischer Erkrankung und kriminellem Verhalten sein können.
Ein Fortlaufender Prozess
Die Verhandlung wird voraussichtlich am 27. November 2025 fortgesetzt. Es bleibt abzuwarten, welche weiteren Informationen zum Vorschein kommen und welche Lehren aus diesem Fall hinsichtlich der Behandlung und Unterstützung von Menschen mit psychischen Erkrankungen gezogen werden.