Hausübergabe an Kinder: So vermeiden Sie die Rückforderung durch das Sozialamt!

Hausübergabe an Kinder: So vermeiden Sie die Rückforderung durch das Sozialamt!
In der heutigen Gesellschaft denken viele Eltern darüber nach, ihre Immobilien frühzeitig an die Kinder zu übertragen, um mögliche Nachlassstreitigkeiten zu vermeiden. Oftmals wird jedoch übersehen, dass die Pflegebedürftigkeit der Eltern fatale Folgen für solche Schenkungen haben kann. Wenn das Sozialamt einspringt, um die Heimkosten zu decken, kommt es nicht selten dazu, dass diese Schenkungen nach § 528 BGB zurückgefordert werden. Dies bedeutet, dass die Kinder das Geschenk unter Umständen wieder zurückgeben müssen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, berichtet anwalt.de.
Die Rückforderungen drohen in folgenden Fällen: Wenn die Eltern pflegebedürftig werden und ihr Vermögen nicht ausreicht, um die Heimkosten zu decken, ist das Sozialamt gezwungen einzugreifen und könnte Regressansprüche geltend machen. Dies geschieht insbesondere dann, wenn die Schenkung weniger als zehn Jahre zurückliegt. Wichtig ist dabei, dass die Frist nicht mit dem Notartermin beginnt, sondern erst, wenn das Objekt wirtschaftlich entzogen wurde. In vielen Fällen betrifft dies auch Kinder, die bereits Kredite für das Haus aufgenommen haben oder selbst darin wohnen.
Schutzstrategien gegen Rückforderungen
Um sich vor diesen Rückforderungen zu schützen, gibt es verschiedene Strategien. Eltern können beispielsweise einen Nießbrauch in den Vertrag einfügen, was bedeutet, dass sie weiterhin ihr Zuhause nutzen können, obwohl es an die Kinder übertragen wurde. Auch zeitlich befristete Wohnrechte oder die Festlegung von Pflegeverpflichtungen des Kindes können gewinnbringend sein. Diese Regelungen könnten als Gegenleistung für die Schenkung gewertet werden und somit das Risiko einer Rückforderung verringern. Ein entsprechender Vertrag sollte klar und transparent gehalten werden, um Missverständnisse auszuschließen, wie es in einem Fall von Haufe beschrieben wird.
Ein Beispiel aus der Praxis zeigt, wie komplex diese Regelungen sein können: Ein 72-jähriger Mann übertrug 2016 sein Haus an seine Tochter, behielt sich jedoch ein lebenslanges Wohnrecht vor. Nachdem er 2018 einen Schlaganfall erlitt und im Pflegeheim leben musste, wurde der Antrag auf Sozialhilfe abgelehnt, da das Sozialamt diese Schenkung zurückfordern könnte. Der Wert der Schenkung, in diesem Fall 200.000 EUR, steht also auf dem Spiel und macht deutlich, wie wichtig Beratung und vorausschauende Planung sind.
Elternunterhalt und private Vorsorge
Ein weiterer Aspekt, der nicht vernachlässigt werden sollte, ist die mögliche finanzielle Belastung durch den Elternunterhalt. Vor allem gutverdienende Kinder sollten sich der Risiken bewusst sein, da seit einer Gesetzesreform 2020 der Elternunterhalt erst ab einem Jahresbrutto von 100.000 EUR geprüft wird. Um solchen finanziellen Belastungen vorzubeugen, empfiehlt es sich, frühzeitig private Vorsorge zu treffen und eine klare Regelung mit den Eltern zu treffen. Maßnahmen wie das Vermeiden von Schenkungstatbeständen oder die klare Ausgestaltung von Gegenleistungen im Übergabevertrag können entscheidend sein, wie ein Anwalt auf frag-einen-anwalt.de erklärt.
Die Übertragung von Immobilien in der Familie ist ein komplexes Thema, das dringend vorausschauende Planung und fundierte rechtliche Beratung erfordert, um unerwünschte Überraschungen zu vermeiden. Es ist unerlässlich, die möglichen Rückforderungsrisiken im Blick zu behalten und entsprechende Schutzstrategien zu entwickeln. Nur so können Eltern und Kinder sicherstellen, dass das Zuhause in der Familie bleibt und Konflikte mit Geschwistern oder dem Sozialamt vermieden werden.