Staatsanwaltschaft stellt Verfahren nach Fasnets-Vorwürfen in Loßburg ein!

Staatsanwaltschaft stellt Verfahren nach Fasnets-Vorwürfen in Loßburg ein!
In den letzten Wochen hat die Fasnetszeit in Baden-Württemberg für einige Aufregung gesorgt, insbesondere nach schweren Vorwürfen um mutmaßliche Übergriffe während der traditionelle Feierlichkeiten. Ein Vorfall in Loßburg, bei dem der ehemalige Bürgermeisterkandidat Alexander Kebeck behauptete, von Mitgliedern einer Narrenzunft angegriffen worden zu sein, zieht derzeit große Aufmerksamkeit auf sich. Laut Schwarzwälder Bote stellte die Staatsanwaltschaft Ravensburg kürzlich das Verfahren mangels hinreichendem Tatverdacht ein. Der Grund? Kebeck war am Tattag anscheinend nicht vernehmungsfähig und konnte keine konkreten Angaben zu den Ereignissen oder den vermeintlichen Tätern machen.
Die Vorwürfe selbst sind erschütternd. Kebeck berichtete, er sei nach einem Vorfall bei einer Hexentaufe in Betzweiler-Wälde verprügelt und getreten worden. Die Polizei rückte daraufhin mit zwei Streifenwagen an, jedoch konnten nach monatelangen Ermittlungen keine ausreichenden Beweise für ein Übergriff gefunden werden. Zeugen berichteten übereinstimmend, keinerlei tätliche Angriffe beobachtet zu haben. Kebeck, der Ärztliche Atteste vorlegte, sah sich auch kritischen Rückfragen gegenüber, da seine Verletzungen am Abend des Vorfalls nicht dokumentiert wurden.
Rechtsstreit in Weingarten
Das Geschehen in Loßburg bildet nur die Spitze des Eisbergs. In Weingarten, ebenfalls im Zuge der Fasnet, kam es zu einer massiven Auseinandersetzung, die nun vor Gericht verhandelt wird. Die Schwäbische Zeitung berichtet, dass gegen vier Männer und drei Frauen aus dem Kreis Ravensburg Anklage erhoben wurde. Die Ermittlungen begannen ebenfalls im Februar, und die Vorwürfe gegen die Angeklagten reichen von Körperverletzung über Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte bis hin zu Gefangenenbefreiung.
Der Vorfall in Weingarten eskalierte in einem Gasthaus, als ein Angeklagter einen anderen Gast verletzt haben soll. Die Polizei, die eingriff, sah sich dann mit Störungen bei der Personenkontrolle und Versuchen, die Festgenommenen zu befreien, konfrontiert. Interessanterweise wird auch einem Angeklagten vorgeworfen, sich als Staatsanwalt ausgegeben zu haben, was zusätzlich in die Schusslinie der Anklage gerät. Die Anklageschrift enthält 34 Zeugen, darunter zwölf Polizeibeamte, die bezeugen, dass die Polizei besonnen und professionell handelte.
Ein allgemeines Problem?
Doch sind diese Zwischenfälle Teil eines größeren Problems? In einem entsprechenden Bericht von Spiegel wird darauf hingewiesen, dass die Fasnet nicht nur für feierliche Traditionen steht, sondern auch ein Ort geworden ist, an dem übergriffiges Verhalten und sexistische Bräuche oft stillschweigend hingenommen werden. Diese Negativentwicklungen rufen nicht nur Polizei und Justiz auf den Plan, sondern auch die Gesellschaft, die von ihrer Verantwortung nicht absehen kann.
In beiden Fällen zeigen die dramatischen Vorfälle, wie sehr die Fasnetsfestlichkeiten mittlerweile auch düstere Schatten werfen können. Es bleibt zu hoffen, dass sowohl die Justiz als auch die Gesellschaft aus diesen Ereignissen lernt und eine positive Wende herbeiführt. Die Fasnet sollte schließlich Raum für Freude und Gemeinschaft bieten und nicht für Gewalt und Missverständnisse sorgen.