Bundesverfassungsgericht weist Drohnenbeschwerde aus dem Jemen zurück

Karlsruhe, Sitz des Bundesverfassungsgerichts, schützt die Demokratie. Aktuelle Entscheidungen zu Drohneneinsätzen im Jemen.

Karlsruhe, Sitz des Bundesverfassungsgerichts, schützt die Demokratie. Aktuelle Entscheidungen zu Drohneneinsätzen im Jemen.
Karlsruhe, Sitz des Bundesverfassungsgerichts, schützt die Demokratie. Aktuelle Entscheidungen zu Drohneneinsätzen im Jemen.

Bundesverfassungsgericht weist Drohnenbeschwerde aus dem Jemen zurück

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe hat jüngst eine wichtige Entscheidung getroffen: Eine Beschwerde jemenitischer Staatsangehöriger, die durch US-Drohneneinsätze im Jemen Verwandte verloren haben, wurde abgewiesen. Die Kläger forderten, dass Deutschland gegenüber den USA auf die Einhaltung des Völkerrechts drängt, doch das Gericht kam zu dem Schluss, dass Deutschland zu solchen Maßnahmen nicht verpflichtet ist. Das Urteil verweist auf den Schutzpflichtaspekt, der nur unter bestimmten Bedingungen gilt, wie zum Beispiel einem hinreichenden Bezug zur Staatsgewalt Deutschlands, was hier nicht gegeben war. Diese Informationen wurden von Tagesschau berichtet.

Die Verfassungsbeschwerde ist ein Beispiel für die Rolle des Bundesverfassungsgerichts, das seit seiner Gründung im Jahr 1951 als Hüter der freiheitlich-demokratischen Grundordnung fungiert. Laut Radio Bielefeld ist das Gericht ein Verfassungsorgan ohne politische Einflussnahme und misst alle Entscheidungen am Grundgesetz. Besonders bemerkenswert ist, dass Verfassungsbeschwerden über 96 Prozent der Verfahrensneueingänge ausmachten, während die Erfolgsquote der Beschwerden in den letzten zehn Jahren bei 1,56 Prozent lag.

Die Rolle der Ramstein Air Base

Ein zentrales Element der abgewiesenen Klage war die Rolle der US-Militärbasis Ramstein in Rheinland-Pfalz, die maßgeblich für die Steuerung von Drohneneinsätzen ist. Das Bundesverteidigungsministerium hatte bereits 2010 über den Bau einer Satelliten-Relais-Station informiert, die zur Steuerung waffenfähiger Drohnen genutzt wird. Die Lambdawerte aus dem Untersuchungsbericht des Deutschen Bundestages von 2014, der die Rolle von Ramstein untersuchte, zeigen, dass die Basis eine zentrale Position einnimmt, ohne dass allerdings der Nachweis für völkerrechtswidriges Handeln der USA erbracht werden konnte. Diese Tatsache wird in der Entscheidung des Verfassungsgerichts aufgegriffen, das feststellt, dass keine ernsthafte Gefahr für systematische Verletzungen des Völkerrechts im Kontext der US-Drohneneinsätze besteht.

Die rechtlichen Grundlagen für diese Einsätze basieren auf der „Authorization for Use of Military Force“ (AUMF) aus dem Jahr 2001, die dem US-Präsidenten erlaubt, gegen terroristische Bedrohungen vorzugehen. Kritiker beobachten jedoch die hohe Zahl zivilen Opfers – Schätzungen sprechen von zwischen 64 und 116 Zivilisten, die zwischen 2009 und 2015 in verschiedenen Ländern, einschließlich des Jemen, getötet wurden, was internationale Aufmerksamkeit und Kritik auf sich zieht.

Der Weg zur Entscheidung

Die Beschwerdeführer hatten bereits 2014 Klage gegen die Bundesregierung eingereicht, nachdem ein Verwaltungsgericht die Klage 2015 abgewiesen hatte. Ein Oberverwaltungsgericht in NRW wies die Regierung 2019 an, sicherzustellen, dass die Einsätze völkerrechtskonform sind, was die Bundesregierung jedoch nicht in der geforderten Weise umsetzen musste. Letztlich wies das Bundesverwaltungsgericht 2020 die Berufung der Kläger zurück, was der Wegbereiter für die nun getroffene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts war.

Als Hüter der Verfassung hat das Gericht eine entscheidende Rolle in solchen Fällen. Die zwei Senatoren mit je acht Richtern, unter der Leitung von Präsident Stephan Harbarth und Vizepräsidentin Doris König, entscheiden über die eingehenden Beschwerden, und die Anwesenheit von mindestens sechs Mitgliedern ist Voraussetzung für die Beschlussfassung. Damit manifestiert sich einmal mehr die wichtige Funktion des Bundesverfassungsgerichts, das stets den Schutz der freien demokratischen Grundordnung garantieren soll – auch wenn die Entscheidungen nicht immer im Sinne der Beschwerdeführer ausfallen.