Karlsruhe: SPD fordert Schutz für Sexarbeiterinnen nach Prostitution-Verbot

Karlsruhe: SPD fordert Schutz für Sexarbeiterinnen nach Prostitution-Verbot
Die Stadt Karlsruhe hat mit einem Verbot der Straßenprostitution auf die alarmierende Aufdeckung eines Menschenhändlerrings reagiert, der im Januar 2025 junge Frauen aus Ungarn zur Prostitution gezwungen hatte. Dieses Verbot, das seit dem 21. März gilt, wird zunächst für sechs Monate umgesetzt und soll sowohl die Sicherheit der Betroffenen als auch die Prävention von Zwangsprostitution verbessern. Insbesondere die SPD fordert nun eine umfassende Prüfung der Wirksamkeit des Prostituiertenschutzgesetzes in Karlsruhe, das seit seiner Einführung am 1. Juli 2017 die Anmeldepflicht für Prostituierte sowie die Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten regelt. Laut ka-news.de wurde ein Antrag am 24. Juni im Gemeinderat eingereicht, der die Verwaltung auffordert, einen Bericht über die bisherigen Maßnahmen zur Umsetzung des Gesetzes vorzulegen.
Mit der anstehenden Debatte im Haupt- und Finanzausschuss, die für den 14. Oktober geplant ist, wird ein Augenmerk auf die Verhinderung und frühzeitige Erkennung von Zwangsprostitution gelegt. Die bestehenden Schutzsysteme sollen durch neue Maßnahmen ergänzt werden. Es bleibt abzuwarten, wie die Praxis mit den vorgeschlagenen Änderungen umzugehen gedenkt, da die Stadt Karlsruhe trotz ihrer Initiative keine Änderungen an einem Bundesgesetz vornehmen kann. Das Gesetz wird seit 2022 evaluiert, und die Ergebnisse werden vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorgestellt.
Wie sieht es in Deutschland insgesamt mit dem Thema Menschenhandel aus? Eine umfassende Analyse des Deutschen Instituts für Menschenrechte zeigt, dass Menschenhandel in verschiedenen Bereichen stattfindet, darunter Prostitution, Bauarbeiten und häusliche Pflege. Oft arbeiten Betroffene länger als erlaubt, erhalten wenig oder gar keinen Lohn und leben unter grausamen Bedingungen. Zwischen 2020 und 2022 wurden in Deutschland 3.155 Betroffene identifiziert, was durchschnittlich fast drei pro Tag entspricht. Mehr als ein Viertel dieser Betroffenen waren Minderjährige. Der Monitor Menschenhandel, der am 17. Oktober 2024 vorgestellt wurde, bietet erstmals einen Überblick über alle verfügbaren Daten und Konzepte zur Bekämpfung des Menschenhandels in Deutschland, verweist jedoch auch auf die fehlende Einheitlichkeit in der Datenerfassung und Identifizierung von Betroffenen institut-fuer-menschenrechte.de.
Das Prostituiertenschutzgesetz hat durchaus einige Stärken, aber der zugehörige Evaluationsbericht zeigt auch Schwächen auf, die jedoch weitgehend behoben werden können. Die Berichterstattung bis ins Jahr 2024 hat zudem deutlich gemacht, dass Betroffene in vielen Fällen nicht ausreichend Unterstützung erfahren. Lediglich 13% der identifizierten Personen suchten Hilfe bei Fachberatungsstellen, während andere vor hohen bürokratischen Hürden stehen, die den Zugang zu Rechten und Hilfen erschweren. Eine niedrigschwellige Gestaltung des Zugangs zu Sozialleistungen sowie ein Aufenthaltsrecht, das nicht von der Kooperation in Strafverfahren abhängt, sind dringend erforderlich, um den Opfern von Menschenhandel zu helfen bmfsfj.de.
Die Situation ist klar: Es gibt noch viel zu tun, um die Sicherheit von Prostituierten und anderen Betroffenen zu gewährleisten und die gesetzgeberischen Maßnahmen effektiv und nachhaltig zu gestalten. Karlsruhe zeigt mit ihrem Verbot der Straßenprostitution und den Initiativen zur Prüfung des Schutzgesetzes, dass hier ein Anfang gemacht wird. Bleibt zu hoffen, dass dieser Weg in eine positive Richtung führt, um den Opfern von Menschenhandel endlich die Unterstützung und Sicherheit zu bieten, die sie dringend brauchen.