Betrunkener E-Scooter-Fahrer in Neustadt: Paketabholung endet im Chaos!

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Ein 49-jähriger Mann wurde in Neustadt/W. auf einem E-Scooter mit 1,18 Promille kontrolliert. Konsequenzen: Strafverfahren und Fahrverbot.

Ein 49-jähriger Mann wurde in Neustadt/W. auf einem E-Scooter mit 1,18 Promille kontrolliert. Konsequenzen: Strafverfahren und Fahrverbot.
Ein 49-jähriger Mann wurde in Neustadt/W. auf einem E-Scooter mit 1,18 Promille kontrolliert. Konsequenzen: Strafverfahren und Fahrverbot.

Betrunkener E-Scooter-Fahrer in Neustadt: Paketabholung endet im Chaos!

In einer nächtlichen Polizeikontrolle am 21. September 2025, genau um 01:20 Uhr, wurde ein 49-jähriger Mann aus Neustadt an der Martin-Luther-Straße aufgehalten, während er auf einem E-Scooter unterwegs war. Laut MRN-News erklärte der Mann, er wolle nur schnell ein Päckchen an einer nahegelegenen Paketstation abholen. Doch die Polizeibeamten stellten während der Verkehrstüchtigkeitsüberprüfung einen eindeutigen Atemalkoholgeruch fest.

Ein Vortest ergab erschreckende 1,18 Promille, ein Wert, der die rechtlichen Grenzen für E-Scooterfahrer klar überschreitet. Gemäß den Vorgaben der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) werden E-Scooter als Kraftfahrzeuge betrachtet, was bedeutet, dass die absolute Fahruntüchtigkeit bereits ab 1,1 Promille greift. In der Folge wurde der Mann nicht nur mit einem Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr konfrontiert, sondern auch seine Führerscheinstelle wurde informiert, um die weiteren rechtlichen Schritte zu prüfen.

Strenge Regeln für E-Scooter-Fahrer

Doch was bedeutet das konkret für E-Scooter-Nutzer? Wie StrafrechtSiegen erläutert, gelten für E-Scooter dieselben Regeln wie für Autos im Hinblick auf Trunkenheitsfahrten. Eine vorherige Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm stellte klar, dass Alkohol im Straßenverkehr unabhängig vom Fortbewegungsmittel ein ernsthaftes Risiko darstellt. Diese rechtlichen Maßstäbe sind eindeutiger denn je. Die Regelvermutung der Fahrungeeignetheit, die in § 69 Abs. 2 Nr. 2 StGB zu finden ist, trifft auch E-Scooter-Fahrer, was bedeutet, dass bereits eine Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr ausreichend ist, um als ungeeignet zum Führen jeglicher Kraftfahrzeuge zu gelten.

Besonders alarmierend ist die Zunahme der Unfälle im Zusammenhang mit E-Scootern, oft verursacht durch Fahrer unter Alkoholeinfluss. Das Oberlandesgericht Hamm betont hierbei, dass die Annahme, E-Scooter seien harmloser als Autos, nicht zutrifft. Entgegen der Meinung, dass der geringe Geschwindigkeitsrahmen von E-Scootern weniger gefährlich ist, macht die Entscheidung klar, dass Verantwortung und Sorgfalt im Straßenverkehr für alle Fahrzeugtypen gelten.

Rechtliche Konsequenzen und Fahrverbote

Die rechtlichen Folgen für Trunkenheitsfahrten mit E-Scootern können hart ausfallen. Ein Beispiel aus Hamm zeigt, dass selbst bei einem Blutalkoholwert von 1,51 Promille ein Täter mit einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen und einem Fahrverbot von vier Monaten rechnen muss. In diesem Fall wurde jedoch auch die Fahrerlaubnisentziehung diskutiert, was bei einer Verurteilung problematisch sein kann 123recht.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für E-Scooter-Fahrer strenger werden. Jeder, der sich an das Steuer eines E-Scooters begibt und dabei Alkohol konsumiert hat, sollte sich über die möglichen Konsequenzen im Klaren sein. Die Verantwortung für sich und andere im Straßenverkehr sollte immer an erster Stelle stehen.