Vogelgrippe-Gefahr im Ostalbkreis: Geflügelhalter in Alarmbereitschaft!

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Im Ostalbkreis sorgt die Vogelgrippe für Wachsamkeit unter Geflügelhaltern. Bisher keine Ausbrüche, jedoch ist Vorsicht geboten.

Im Ostalbkreis sorgt die Vogelgrippe für Wachsamkeit unter Geflügelhaltern. Bisher keine Ausbrüche, jedoch ist Vorsicht geboten.
Im Ostalbkreis sorgt die Vogelgrippe für Wachsamkeit unter Geflügelhaltern. Bisher keine Ausbrüche, jedoch ist Vorsicht geboten.

Vogelgrippe-Gefahr im Ostalbkreis: Geflügelhalter in Alarmbereitschaft!

Die besorgniserregende Situation rund um die Vogelgrippe nimmt immer konkretere Formen an, und das nicht nur in Niedersachsen. Im Ostalbkreis, wie die Rems Zeitung berichtet, äußert sich Gmünds Schwanenbeauftragter Hans Stollenmaier besorgt über mögliche Folgen der Krankheit für die einheimischen Trauerschwäne. Während die Situation aktuell ruhig bleibt, wird den Geflügelhaltern dringend zur Wachsamkeit geraten.

In den letzten Wochen wurden in Baden-Württemberg mehrere Vogelgrippe-Nachweise bei Wildvögeln registriert. Besonders auffällig ist die Häufung bei Graugänsen; über 20 infizierte Wildvögel wurden in den Jahren 2022 und 2023 verzeichnet. Doch bislang bleibt der Ostalbkreis von Ausbrüchen bei Nutzgeflügel verschont.

Risiken und Präventionsmaßnahmen

Die Vogelgrippe stellt insbesondere ein Risiko für die heimischen Geflügelhaltungen dar. Das Virus könnte über Wildvögel in die Bestände gelangen. Andrea Bauer vom Landesbauernverband beschreibt die Gefahr einer Einschleppung als hoch, gleichzeitig mahnt sie zur Ruhe und fordert keine Panik. Bei Verdachtsfällen müssen die Geflügelhalter umgehend das Veterinäramt informieren. Hier greifen dann standardisierte Abläufe: Untersuchungen, Beprobungen, eine Aufstallungspflicht sowie Hygieneauflagen stehen an der Tagesordnung. Sollte das Virus nachgewiesen werden, bleibt kein anderer Weg, als die betroffenen Tiere zu töten.

Tierhalter, deren Bestände betroffen sind, erhalten Entschädigungen für den Tierwert und 80 % der Desinfektionskosten. Ein wirtschaftliches Risiko bleibt jedoch bestehen, denn Produktionsstillstände führen zu Einschnitten, für die es keine staatlichen Entschädigungen gibt. Bauer empfiehlt daher das Gespräch mit den zuständigen Behörden zu suchen, um Herausforderungen frühzeitig zu besprechen.

Landesweite Regelungen und Entwicklungen

Am 18. November 2025 erließ das baden-württembergische Landwirtschaftsministerium eine landesweite Allgemeinverfügung. Diese ist bis zum 15. Januar 2026 befristet und betrifft alle Tierhalter, die über 5.000 Tiere halten. Sie können formlos schriftlich anzeigen, falls sie ein erhöhtes Infektionsrisiko wahrnehmen. Dies führt automatisch zu einer Aufstallungspflicht, ohne dass ein Verwaltungsakt nötig ist. Für kleinere Bestände gelten seit dem 21. Januar 2023 Biosicherheitsmaßnahmen, die darauf abzielen, die Tiere vor der Geflügelpest zu schützen.

Die Situation in Niedersachsen ist dagegen gravierender. Im Landkreis Cloppenburg wurden 24 Fälle, in Oldenburg fünf Fälle von Vogelgrippe festgestellt. Diese Region ist so stark betroffen, dass die Landesregierung zusätzliche Tierärzte zur Entlastung der örtlichen Kräfte bereitstellt. Im ersten bestätigten Fall in der Grafschaft Bentheim mussten etwa 120.000 Legehennen getötet werden. Dies zieht massive wirtschaftliche Schäden nach sich, die sich auf rund 17 Millionen Euro belaufen.

In Niedersachsen, dem führenden Bundesland in der Geflügelhaltung, gilt seit Ende Oktober eine Stallpflicht für Geflügel. Besondere Vorsicht ist geboten, da das Virus über Lüftungssysteme und infizierte Wildvögel übertragen werden kann. Die NDR informiert darüber, dass im November allein im Norden Deutschlands bereits 440 Fälle registriert wurden, was die Dringlichkeit von effektiven Biosicherheitsmaßnahmen unterstreicht.

Die Lage bleibt angespannt, und während die Verantwortlichen alles daransetzen, die Virusausbreitung zu vermeiden, bleibt den Geflügelhaltern nur, wachsam zu sein und die empfohlenen Maßnahmen gewissenhaft umzusetzen. Es gilt, die heimische Geflügelhaltung und die betroffenen Wildvögel bestmöglich zu schützen.