Neues TDDDG: So schützt es Ihre Daten vor Cookie-Fallen!
Ravensburg informiert über neue Gesellschafter im Bodo-Tarifverbund und die Auswirkungen der DSGVO auf Cookies.

Neues TDDDG: So schützt es Ihre Daten vor Cookie-Fallen!
Jetzt nehmen die Dinge im BODO-Tarifverbund richtig Fahrt auf! Am 8. Juli 2025 hat der Tarifverbund gleich vier neue Gesellschafter gewonnen: die Stadt Düren, den Kreis Euskirchen, die Stadt Bonn und die Stadt Aachen. Diese Erweiterung bringt einen frischen Wind in die Mobilität der Region und wird das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln entscheidend verbessern. Der BODO-Tarifverbund ist bekannt dafür, eine attraktive und nahtlose Reisemöglichkeit für alle Pendler und Reisenden in der Region zu schaffen. Maßgeblich daran beteiligt sind die bisherigen Gesellschafter, welche die Grundlage für diesen Schritt gelegt haben. Dies wurde von RV-News ausgeführt.
Mit den neuen Gesellschaftern bereitet sich der BODO-Tarifverbund auf eine intensivere Zusammenarbeit vor. Ziel ist es, das bestehende Mobilitätsangebot zu erweitern und die Verbindung zwischen den Städten zu optimieren. Gerade im Bereich der intermodalen Verkehrsgestaltung gibt es hier einige spannende Ansätze, die das Reisen im öffentlichen Verkehr noch attraktiver machen sollen. Das Engagement der Städte zeigt, dass ein gemeinsames Verständnis für die Notwendigkeit einer guten Verkehrsanbindung besteht.
Datenschutz im Alltag
Doch nicht nur im Bereich der Mobilität tut sich etwas – auch auf dem Datenschutzsektor gibt es Neues. Bei der Nutzung von Webseiten stehen Cookies immer wieder im Mittelpunkt der Diskussion. Seit der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Mai 2018 sind Webseitenbetreiber verpflichtet, die ausdrückliche Zustimmung der Nutzer einzuholen, bevor sie Cookies setzen. Dabei haben die Nutzer auch das Recht, Cookies abzulehnen und dennoch die wesentlichen Funktionen der Seite zu nutzen, wie rechtecheck.de berichtet.
Besonders hervorzuheben ist das am 1. Dezember 2021 in Kraft getretene Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG). Es ergänzt die DSGVO und bringt klare Regelungen für die Speicherung von Daten auf den Endgeräten der Nutzer mit sich. Interessanterweise wurde die Bezeichnung „Telemedien“ durch „digitale Dienste“ ersetzt. Dies wurde von dr-datenschutz.de ausgeführt.
Die Rechte der Nutzer
Was bedeutet das alles für die Nutzer? In erster Linie erhalten sie mehr Kontrolle über ihre Daten. Webseiten müssen klar und verständlich über die Verwendung von Cookies informieren, die Art der Cookies und deren Zweck erklären. Besonders wichtig ist hierbei, dass eine Opt-in-Funktion sowie die Möglichkeit zum Widerspruch in jedem Cookie-Banner enthalten sein müssen. Die strengen Vorgaben zeigen, dass der Schutz der Privatsphäre der Nutzer einen hohen Stellenwert hat. Verstöße gegen diese Regelungen können mit empfindlichen Bußgeldern bis zu 300.000 Euro belegt werden. Bei all den Änderungen stellt sich die Frage: Sind Nutzer gut genug informiert, oder wird es Zeit, die eigenen Cookie-Richtlinien einmal gründlich zu prüfen?
Insgesamt sehen wir spannende Entwicklungen im Mobilitätssektor sowie beim Datenschutz. Die neuen Gesellschafter im BODO-Tarifverbund könnten eine tiefgreifende Veränderung für die Region bedeuten, während die Regelungen rund um Cookies den käuflichen Datenschutz für alle Nutzer ein Stück transparenter gestalten. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Dinge weiterentwickeln und welche Lösungen uns in Zukunft erwarten.