Wiedereinstieg nach der Elternzeit: So sichern Sie Ihre Rechte!

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Rechtsanwältin Sonja Willfahrt gibt Tipps zum Wiedereinstieg in die Arbeit nach der Geburt im Rems-Murr-Kreis. Erfahren Sie mehr über Teilzeit, Kita-Plätze und Kündigungsschutz.

Rechtsanwältin Sonja Willfahrt gibt Tipps zum Wiedereinstieg in die Arbeit nach der Geburt im Rems-Murr-Kreis. Erfahren Sie mehr über Teilzeit, Kita-Plätze und Kündigungsschutz.
Rechtsanwältin Sonja Willfahrt gibt Tipps zum Wiedereinstieg in die Arbeit nach der Geburt im Rems-Murr-Kreis. Erfahren Sie mehr über Teilzeit, Kita-Plätze und Kündigungsschutz.

Wiedereinstieg nach der Elternzeit: So sichern Sie Ihre Rechte!

In Köln dreht sich derzeit alles um die Rückkehr von frischgebackenen Eltern in die Arbeitswelt. Rechtsanwältin Sonja Willfahrt gibt wertvolle Tipps, wie Eltern den Wiedereinstieg und die Teilzeitarbeit nach der Geburt optimal planen können. Ein zentrales Anliegen von Willfahrt ist es, Eltern darauf hinzuweisen, dass sie frühzeitig an ihren Wiedereinstieg denken sollten, um mögliche Chancen nicht zu verpassen. Besonders wichtig sind dabei die Themen Kita-Platz-Ansprüche, Teilzeit und Kinderkrankentage, die großen Einfluss auf die berufliche Planung haben können, so die Rechtsanwältin.

Doch wie funktioniert der Wiedereinstieg tatsächlich? Wie Der Begriff „Elternzeit“ ruht das Arbeitsverhältnis für Mütter und Väter während ihrer Zeit zu Hause. Das bedeutet, dass eine bevorstehende Rückkehr an den Arbeitsplatz gut geplant sein sollte. Ein Antrag auf Elternzeit muss spätestens sieben Wochen vor dem vorgesehenen Beginn bei dem Arbeitgeber eingereicht werden. Nach der Geburt bleibt damit nur eine Woche Zeit, um diesen Schritt zu tätigen. Unterstützung erhalten die Eltern in dieser Phase durch das Elterngeld, das ihnen eine finanzielle Grundlage während der Auszeit bietet. Wie das familienportal.nrw erklärt, können lange Pausen im Job das Risiko erhöhen, den Anschluss zu verlieren, weshalb es ratsam ist, flexible Wege zu suchen, um mit Vorgesetzten und Kollegen in Kontakt zu bleiben.

Rechte der Eltern

Ein Wiedereinstieg nach der Elternzeit bringt oft Unsicherheiten mit sich. Elterngeld, Rückkehrrecht und Kündigungsschutz sind nur einige der wichtigen Themen, die es zu beachten gilt. Eltern haben das Recht, an ihren alten Arbeitsplatz zurückzukehren oder einen gleichwertigen Arbeitsbereich zu erhalten. Zudem haben sie einen Anspruch auf Teilzeit, was in der Regel zwischen 15 und 30 Wochenstunden liegt. Der entsprechende Antrag muss jedoch drei Monate vor dem gewünschten Teilzeitbeginn schriftlich bei der Arbeitgeberin eingereicht werden.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der Kündigungsschutz, der mit der Beantragung der Elternzeit in Kraft tritt und bis zum Ende der Elternzeit besteht. Nur in Ausnahmefällen kann eine Kündigung ausgesprochen werden, die behördliche Zustimmung bedarf. Eltern sollten sich darüber im Klaren sein, dass ein sanfter Wiedereinstieg in den Beruf durch eine stufenweise Wiedereingliederung erfolgen kann. Dies erfolgt in der Regel in Absprache mit dem Arbeitgeber, um die Rückkehr so angenehm wie möglich zu gestalten, da oft auch Weiterbildungsmaßnahmen zur Einarbeitung notwendig sind.

Diskriminierungsschutz und Durchsetzung der Rechte

Gerade in Zeiten wie diesen ist es entscheidend, dass Eltern vor Diskriminierung aufgrund ihrer Elternzeit geschützt sind. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) bieten diesen rechtlichen Rahmen. Dennoch ist es oft notwendig, die eigenen Ansprüche schriftlich geltend zu machen und gegebenenfalls Gespräche mit dem Betriebsrat oder den Gewerkschaften zu führen, um sicherzustellen, dass die Rechte der Eltern gewahrt bleiben.

Insgesamt ist eine gut durchdachte Planung unerlässlich, um nach der Elternzeit erfolgreich in die Berufstätigkeit zurückzukehren. Die rechtlichen Grundlagen, die sich in Regelungen wie dem BEEG und dem TzBfG niederschlagen, unterstützen Eltern darin, ihren Weg zurück ins Berufsleben zu finden und dabei eine Balance zwischen Beruf und Familie herzustellen.

Weitere Informationen gibt es unter den folgenden Links: ZVW, Familienportal NRW und Arbeitsrecht Siegen.