Aufstallpflicht für Geflügel endet: Veterinäramt warnt vor Vorsicht!

Transparenz: Redaktionell erstellt und geprüft.
Veröffentlicht am

Am 15. Januar 2026 endet die Aufstallpflicht im Rhein-Pfalz-Kreis. Die Veterinärbehörde warnt zur Vorsicht vor Vogelgrippe.

Am 15. Januar 2026 endet die Aufstallpflicht im Rhein-Pfalz-Kreis. Die Veterinärbehörde warnt zur Vorsicht vor Vogelgrippe.
Am 15. Januar 2026 endet die Aufstallpflicht im Rhein-Pfalz-Kreis. Die Veterinärbehörde warnt zur Vorsicht vor Vogelgrippe.

Aufstallpflicht für Geflügel endet: Veterinäramt warnt vor Vorsicht!

Im Rhein-Pfalz-Kreis gibt es heute einige Neuigkeiten für alle Geflügelhalter und Naturfreunde. Die seit dem 12. November verhängte Aufstallpflicht zum Schutz vor der gefürchteten Vogelgrippe, auch bekannt als aviäre Influenza, läuft mit heutiger Wirkung aus. Dies berichtet MRN News. Ab morgen sind Geflügelschauen sowie der Handel mit lebendem Geflügel wieder erlaubt. Auch mobile Händler dürfen ihre Waren wieder anbieten, nachdem die Gefahr durch die Vogelgrippe schwand.

Die zuständige Veterinärbehörde für den Rhein-Pfalz-Kreis sowie die Städte Ludwigshafen am Rhein, Frankenthal und Speyer informierten über die Aufhebung der Aufstallpflicht. Diese Entscheidung basiert auf dem erfreulichen Umstand, dass seit Mitte Dezember keine bestätigten Fälle der hochpathogenen Vogelgrippe (H5N1) im Zuständigkeitsgebiet aufgetreten sind und damit der Zugvogelstrom sein Ende gefunden hat.

Vorsicht bleibt angesagt

Trotz der positiven Nachrichten ruft die Veterinärbehörde weiterhin zur Vorsicht auf. Sie empfiehlt den Tierhaltern, gemeinsam genutzte Wasserflächen zwischen Wild- und Nutzgeflügel zu vermeiden. Ein wichtiger Rat ist, dass Geflügel zukünftig nicht unter freiem Himmel gefüttert oder getränkt werden sollte. Insbesondere sollen Wildvögel keinen Zugang zu den Futterstellen und Tränken der gehaltenen Tiere haben, um eine mögliche Übertragung der Viren zu verhindern.

Wassergeflügel sollten ebenfalls keinen Zugang zu Gewässern haben, auf denen Wildenten, Wildgänse oder Schwäne rasten. Diese Maßnahmen sind wichtig, um die Gesundheit der Tiere im Auge zu behalten und das Risiko einer Infektion zu minimieren.

Aufmerksame Spaziergänge empfohlen

Ein weiterer Appell richtet sich an die Bevölkerung: Beim Spaziergang durch Wald und Flur sollten tote Wildvögel sofort gemeldet werden. Dies kann an das Veterinäramt unter der E-Mail-Adresse veterinaeramt@rheinpfalzkreis.de geschehen — eine genaue Ortsangabe oder die Geokoordinaten sind dabei hilfreich. Tauben und Singvögel sind von dieser Meldepflicht ausgenommen, doch bei anderen Vogelarten sollte sofort gehandelt werden, um eine Ausbreitung zu verhindern.

Weltweit ist die Geflügelpest, verursacht durch das Influenza-Virus A der Subtypen H5 oder H7, ein ernstzunehmendes Thema. Die Botschaft der Swiss Federal Food Safety and Veterinary Office ist klar: Die Aufklärung über die Gefahren der Hochpathogenen und Niedrigpathogenen Geflügelpest müssen ernst genommen werden. Die Symptome der hochpathogenen Variante können Atembeschwerden, Rückgang der Legeleistung und tödliche Verläufe beinhalten. Junge Tiere sind besonders anfällig für die Krankheit.

In diesem Sinne hoffen wir auf einen unbeschwerten Frühling für alle Geflügelhalter in der Region. Seien Sie aufmerksam und handeln Sie verantwortungsbewusst – sowohl in der Haltung Ihrer Tiere als auch bei Ihren Outdoor-Aktivitäten!