Dauerstreit um Kressbronner Uferweg: Einigung bleibt aus!

Dauerstreit um Kressbronner Uferweg: Einigung bleibt aus!
In Kressbronn am Bodensee wird seit über 20 Jahren ein Uferweg für alle geplant, der nun erneut im Fokus des öffentlichen Interesses steht. Am Verwaltungsgericht Sigmaringen wird seit geraumer Zeit über die Umsetzung dieser Uferrenaturierung gestritten. Der Bodensee selbst erstreckt sich über 63 Kilometer in der Länge und 14 Kilometer in der Breite, mit einer maximalen Tiefe von 251 Metern und hat eine Uferlinie von insgesamt 273 Kilometern, wovon 155 Kilometer zu Baden-Württemberg gehören. Historisch gesehen war der Zugang zum Bodensee lange Zeit eingeschränkt und viele Uferabschnitte lagen in privater Hand. Erste Überlegungen zur Öffnung des Ufers wurden bereits 1975 angestellt, doch die eigentlichen Bauarbeiten für den Seeuferweg in Konstanz begannen erst 1983, als die Stadt den Uferzugang von der Innenstadt bis zum Hörnle realisierte.
In Kressbronn hingegen hat sich der Streit um den Uferweg, der seit 2001 beschlossen ist, inzwischen zu einem Dauerbrenner entwickelt. Anwohner wehren sich vehement gegen die Umsetzung der Pläne, die eine intensive Renaturierung des Ufers vorsehen. Diese Pläne beinhalten unter anderem eine Aufschüttung mit Mineralboden und Kies bis zu 30 Meter ins Gewässer. Der zuständige Behördenvertreter spricht von „geringfügigen Anpassungen“, um endlich zu einer Einigung mit den Anwohnern zu gelangen. Trotz dieser Bemühungen scheiterten die Klagen der Anwohner vor Gericht, da die gerichtlichen Instanzen den Plan als notwendig erachteten, um Naturnähe und bessere Zugänglichkeit des Bodensees zu ermöglichen. Eine schriftliche Urteilsbegründung steht allerdings noch aus, was die Unsicherheit unter den Beteiligten nur verstärkt. Südkurier berichtet, dass der Zustand des Bodenseeufers im Jahr 2023 als problematisch gilt: 41 Prozent der Uferlinie sind naturnah, während 39 Prozent naturfern oder sogar naturfremd sind.
Ökologische Aspekte der Uferrenaturierung
Die Renaturierung ist in vielerlei Hinsicht wichtig. Die ökologischen Ufer- und Flachwasserbereiche des Bodensees sind empfindliche Zonen, die eine außergewöhnliche Tier- und Pflanzenwelt beherbergen. Diese Gebiete dienen als Laich-, Brut- und Nahrungsräume für zahlreiche Arten. Zudem sind sie für die Selbstreinigungskräfte des Wassers von Bedeutung. Der Leiter des Seenforschungsinstituts, Martin Wessels, machte deutlich, dass die vorhandenen Bauwerke am Ufer den Austausch zwischen See- und Landarealen behindern, was auch die Wiederansiedlung lokaler Wasserpflanzen und Kleinstlebewesen erschwert.
Ein Teil des Uferstreifens konnte bisher nicht bearbeitet werden, da sich dort acht Privatgrundstücke befinden, die teilweise mit Betonmauern versehen sind. Diese Umstände haben zu einer weiteren Eskalation des Streits geführt, und das Regierungspräsidium Tübingen hat sogar eine temporäre Enteignung beantragt, um die geplanten Arbeiten durchzusetzen. Der Rückblick auf die Entwicklungen zeigt, dass trotz vereinzelter Fortschritte die umfassende Umsetzung der Renaturierungspläne in Kressbronn noch auf sich warten lässt. Über die juristischen Auseinandersetzungen wird in der Region ohnehin viel diskutiert, und vielerorts besteht die Erwartung, dass das Verwaltungsgericht in den nächsten Tagen eine Entscheidung treffen wird. SWR dokumentiert die Problematik eindringlich und die damit verbundenen Emotionen bei den Anwohnern.
Insgesamt bleibt der Weg zur Öffnung und Ökologisierung des Bodenseeufers in Kressbronn ein intensives Thema, das die Gemüter erhitzt und gleichzeitig die Naturverhältnisse und Zugänglichkeit des Wassers für alle zukünftigen Generationen verbessern könnte. Die kommenden Tage werden zeigen, ob und wie sich die Verhältnisse an dieser so begehrten Stelle am Bodensee weiterentwickeln.
Für weitere Informationen über die ökologischen Aspekte der Uferrenaturierung können Sie außerdem die Ergebnisse einer Untersuchung zur Uferstruktur im Bodensee nachlesen: LUBW.