Kassiererin aus Sigmaringen veruntreut über 28.000 Euro aus Vereinskasse!

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Eine Kassiererin aus Sigmaringen wurde wegen Untreue verurteilt, nachdem sie 28.700 Euro aus der Vereinskasse abgehoben hatte.

Eine Kassiererin aus Sigmaringen wurde wegen Untreue verurteilt, nachdem sie 28.700 Euro aus der Vereinskasse abgehoben hatte.
Eine Kassiererin aus Sigmaringen wurde wegen Untreue verurteilt, nachdem sie 28.700 Euro aus der Vereinskasse abgehoben hatte.

Kassiererin aus Sigmaringen veruntreut über 28.000 Euro aus Vereinskasse!

In Sigmaringen hat eine 47-Jährige für ihre Untreue als Kassiererin eines Narrenvereins die Konsequenzen tragen müssen. Sie wurde verurteilt, nachdem sie über einen Zeitraum von mehreren Jahren Geld von dem Vereinskonto abgehoben hatte. Laut einem Bericht von Schwäbische.de beläuft sich der entstandene Schaden auf etwa 28.700 Euro, verteilt über insgesamt 48 Abhebungen zwischen 50 und 800 Euro.

Der Fall wurde erst aufgedeckt, als ein neues Vorstandsteam gewählt wurde. Im Zuge der Ermittlungen gestand die Frau, dass sie das Geld aus familiären Gründen abgehoben hatte. Sie hatte sogar in einer Whatsapp-Gruppe zugegeben, dass sie sich an den Geldern bedient hatte. Die Manipulation der Kassenprüfungen gehört ebenfalls zu den Vorwürfen, die gegen sie erhoben wurden.

Rechtslage rund um Untreue

Doch was genau bedeutet Untreue? Laut § 266 StGB liegt Untreue vor, wenn eine Person ihre Befugnisse missbraucht und somit fremdes Vermögen schädigt. Dies gilt besonders für Mitglieder von Vereinsvorständen, die für die Verwaltung des Vereinsvermögens verantwortlich sind. Die IWW erklärt, dass die Vermögensbetreuungspflicht beginnt, wenn der Vorstand im Amt ist und endet mit seiner Abberufung. Wichtig ist, dass Untreue vorsätzlich oder zumindest bedingt vorsätzlich begangen wird, was bedeutet, dass einfache Fahrlässigkeit nicht ausreicht.

Bei der Veruntreuung, die aus einer nicht bestimmungsgemäßen Verwendung von Vereinsvermögen resultiert, könnte ein Kassier beispielsweise Geld für private Zwecke verwenden – eine klar strafbare Handlung. Die Kriterien für die nachvollziehbare Definition von Untreue und Veruntreuung werden von bmj.gv.at ausführlich dargelegt und verdeutlichen, dass auch die Verwendung von zweckgebundenen Spenden anders als intendiert als Untreue gewertet werden kann, wenn dadurch ein Vermögensschaden entsteht.

Strafmaß und Konsequenzen

Die Staatsanwältin forderte eine Strafe von einem Jahr und zehn Monaten, die jedoch zur Bewährung ausgesetzt wurde. Außerdem wurden 80 Stunden gemeinnützige Arbeit angeordnet. Trotz des wütenden Vorwurfs der Untreue zeigte sich die Angeklagte reuevoll und bot an, das abgehobene Geld in Raten zurückzuzahlen, was die Richterin in ihrer Entscheidung sicherlich berücksichtigte. Die monatliche Rückzahlung von mindestens 200 Euro an den Narrenverein wurde ebenfalls angeordnet.

Ob der Verein zivilrechtlich gegen die Angeklagte vorgeht, bleibt jedoch ungewiss. Dies hängt auch davon ab, wie die Mitglieder des Vereins mit dieser Situation umgehen und ob sie den finanziellen Schaden auf rechtlichem Weg wieder gutmachen wollen.

Diese Ereignisse werfen ein Licht auf die wichtigen Pflichten eines Vorstands und die Verantwortung, die jede Vereinsführung trägt. Es liegt auf der Hand, dass der Schutz des Vereinsvermögens für die integrität der Organisation unerlässlich ist.