Anstieg von Vandalismus bedroht Bad Imnaus Naturschutzwege!
Ortschaftsrat Bad Imnau diskutiert Vandalismusfälle und mögliche Radfahrerregelungen zur Sicherheit im Zollernalbkreis.

Anstieg von Vandalismus bedroht Bad Imnaus Naturschutzwege!
In der neuesten Sitzung des Ortschaftsrates in Bad Imnau wurde ein besorgniserregender Anstieg von Vandalismusfällen diskutiert. Besonders der Eichhörnchenweg steht dabei im Fokus, wo ein Geländer im Badwald mutwillig entfernt wurde. Dieses Geländer war zuvor von der engagierten Alterswehr repariert worden, was die Sache nur noch abscheulicher macht. Auch ein weiterer Geländerpfosten und eine Stufe bei einem Treppenaufgang sind in Mitleidenschaft gezogen worden. Zudem mussten auf einem Wanderparkplatz beim Regenüberlaufbecken die zerstörten Prospektboxen ersetzt werden. Die kostenlos bereitgestellten Wanderprospekte finden hingegen regelmäßig ihren Weg in den Müll, was beim Ortschaftsrat auf Unverständnis stößt. Schwarzwälder Bote berichtet von diesen Vorfällen und der damit verbundenen Sorge um die Sicherheit von Spaziergängern und Wanderern.
Um weiteren Beschädigungen und möglichen Unfällen vorzubeugen, überlegt die Verwaltung, ob eine Absperrung für Radfahrer auf den Fußwegen eingerichtet werden kann. In der Vergangenheit galt die Zwei-Meter-Regel, die Radfahrern die Nutzung von Wanderwegen unter zwei Metern Breite verbot. Doch auch diese Regelung scheint nicht alle zu erreichen. Es ist entscheidend, dass der Wald als ein friedlicher Ort für Erholung und Entspannung bleibt, was nur durch einen respektvollen Umgang mit der Natur gewährleistet werden kann.
Der Wald als Rückzugsort und Lebensraum
Der Wald ist mehr als ein Ort zum Radfahren oder Wandern; er ist ein wertvolles Ökosystem, das zahlreichen Pflanzen und Tieren einen Lebensraum bietet. Laut der Landesforstverwaltung Baden-Württemberg besuchen über 6 Millionen Menschen wöchentlich die Wälder zur Erholung. Damit jeder die Vorteile der Natur genießen kann, sind einige Grundregeln für das Radfahren im Wald zu beachten. So sollte immer auf ausreichend breiten Wegen geblieben werden und Fußgänger haben Vorrang. Es ist zudem wichtig, vorausschauend zu fahren, um Unfälle zu vermeiden und mögliche Fluchtreflexe bei Wildtieren zu verhindern. Der Wald braucht Rücksichtnahme und Achtsamkeit von seinen Besuchern.
Das Landeswaldgesetz in Baden-Württemberg stellt klar, dass Radfahren nur auf Wegen erlaubt ist, die mindestens zwei Meter breit sind. Unbefestigte Trassen und Fußwege sind tabu und Verstöße dagegen können mit Bußgeldern geahndet werden. Um die Sicherheit und Erholung aller Waldbesucher nicht zu gefährden, ist es wichtig, dass Radfahrer sich an diese Regeln halten und die Umgebung respektieren. Ein neuer Referentenentwurf könnte sogar noch strengere Regelungen zur Nutzung von Fahrrädern im Wald mit sich bringen. So könnten Fahrradfahrer in Zukunft nur noch auf dafür vorgesehenen Wegen unterwegs sein, um den Wald zu schützen, Land und Forst weist darauf hin.
Es bleibt also spannend, wie sich die Situation im Badwald und den entsprechenden Regelungen entwickeln wird. Die Wünsche nach einer sicheren Umwelt für alle Besucher des Waldes stehen dabei im Vordergrund. Ein gutes Miteinander und ein respektvoller Umgang sollten die Devise jedes Waldbesuchers sein.