Drogensünder am Steuer: 38-Jähriger in Amberg festgenommen!

Drogensünder am Steuer: 38-Jähriger in Amberg festgenommen!
Ein beunruhigender Vorfall ereignete sich neulich in Amberg, als ein 38-jähriger Autofahrer mehrfach der Polizei ins Auge fiel. Am Freitag kurz nach 1 Uhr erhielt die Polizeiinspektion Amberg mehrere Meldungen über einen betrunkenen Fahrer. Umgehend wurde eine Fahndung eingeleitet, und das Fahrzeug konnte schließlich im Bereich Gärmersdorf, einer Gemeinde in Kümmersbruck, aufgefunden werden. Der Mann, ein amtsbekannter Wiederholungstäter, stand nicht nur unter dem Einfluss von Drogen, sondern hatte auch sein hinteres Kennzeichen durch eines mit Fantasiewerten ersetzt. Das vordere Kennzeichen fehlte ganz.
Bei der Annäherung an das Fahrzeug bemerkten die Polizisten sofort den Geruch von Marihuana. Eine Blutentnahme wurde angeordnet, da bereits erste Ermittlungen ergeben hatten, dass der Fahrer keine gültige Fahrerlaubnis besaß. Dagegen wurden mehrere Strafanzeigen erstattet, die unter anderem die Gefährdung des Straßenverkehrs, Urkundenfälschung und Fahren ohne Fahrerlaubnis umfassen. Nach den polizeilichen Maßnahmen durfte der Mann zu Fuß seinen Weg fortsetzen, doch die rechtlichen Konsequenzen scheinen ihm in Zukunft deutlich auf die Füße zu fallen.
Die rechtlichen Konsequenzen
Das deutsche Cannabisrecht hat sich zuletzt durch das Cannabisgesetz (KCanG) geändert, was auch die Fahrerlaubnis erheblich beeinflusst. Seit dem 22. August 2024 gelten neue THC-Grenzwerte: 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum sind erlaubt. Werte zwischen 1,0 und 3,5 ng/ml können bereits als Ordnungswidrigkeit gewertet werden, während alles über 3,5 ng/ml eine Straftat darstellt. Besonders strenge Regeln gelten für Fahranfänger in der Probezeit und unter 21 Jahren, die einem absoluten Null-Toleranz-Prinzip unterliegen. Diese Änderungen sind nicht nur für gelegentliche Konsumenten relevant, sondern betreffen alle, die im Straßenverkehr unterwegs sind.
Die Risiken für Autofahrer, die Cannabis konsumieren, sind nicht zu unterschätzen. Ein einmaliger Verstoß kann nicht automatisch zur Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) führen, doch sind geraten Verkehrsteilnehmer bei wiederholten Verstöße oder Anzeichen von Abhängigkeit in der Regel die ersten, die ins Visier der Behörden geraten. Mischkonsum von Cannabis und Alkohol wird zudem immer härter bestraft, da er die Gefahren im Straßenverkehr erheblich steigert.
Gefahren und Kosten von Drogenfahrten
Der ADAC weist darauf hin, dass Drogenkonsum die Konzentration, Aufmerksamkeit und Reaktionszeit beeinträchtigen kann. Schon kleinste Mengen Drogen im Blut sind verboten, und die Strafen können drastisch sein. Von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren sind die Konsequenzen für eine Drogenfahrt je nach Gefährdung des Straßenverkehrs immens. Die Gesamtkosten, einschließlich Anwalts- und Verfahrenskosten, können leicht auf 5000 bis 7000 Euro steigen. Darüber hinaus hat der Fahrer zivilrechtliche Folgen zu befürchten, die die Mithaftung bei Unfällen und möglicherweise sogar Regressforderungen der Kfz-Haftpflichtversicherung umfassen können.
Angesichts dieser strengen Regelungen ist es für Autofahrer unerlässlich, sich über die aktuellen THC-Grenzwerte zu informieren. Bei medizinischem Cannabiskonsum sollte stets ein ärztliches Rezept mitgeführt werden. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, auf das Fahren zu verzichten und sich gegebenenfalls rechtzeitig fachkundige Beratung einzuholen. Denn die Straßenverkehrssicherheit spielt für uns alle eine große Rolle, und kein Fortbewegungsvergnügen kann das Aufeinandertreffen mit den Konsequenzen von Drogen im Straßenverkehr rechtfertigen.
Der Vorfall in Amberg erinnert uns daran, wie wichtig die Einhaltung der Verkehrsregeln und die Verantwortung für die eigene Fahreignung sind. Lassen Sie uns bei dieser Thematik stets das nötige Bewusstsein aufbringen, um sicher und verantwortungsvoll auf den Straßen unterwegs zu sein.
Für detaillierte rechtliche Informationen zu Cannabis und Fahrerlaubnisentzug finden Sie folgende Beiträge:
Mittelbayerische, Rechtsanwalt Lott und ADAC.