Kann ein unbekannter Kandidat Oberbürgermeister in Augsburg werden?

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Augsburgs bevorstehende OB-Wahl 2026 beleuchtet die rechtlichen Aspekte handschriftlicher Eintragungen und Kandidaturen.

Augsburgs bevorstehende OB-Wahl 2026 beleuchtet die rechtlichen Aspekte handschriftlicher Eintragungen und Kandidaturen.
Augsburgs bevorstehende OB-Wahl 2026 beleuchtet die rechtlichen Aspekte handschriftlicher Eintragungen und Kandidaturen.

Kann ein unbekannter Kandidat Oberbürgermeister in Augsburg werden?

Am 21. September werden die Bürger von Ludwigshafen aufgerufen, ihren neuen Oberbürgermeister zu wählen. Während die Vorfreude auf die Wahlen wächst, gibt es erste Kontroversen: Ein Kandidat wurde nicht zur Wahl zugelassen. In den sozialen Medien macht ein Beispiel aus Bayern die Runde, das zum Nachdenken anregt. Dort wurde eine Person Bürgermeister, obwohl sie nicht auf dem offiziellen Stimmzettel stand; zahlreiche Wähler trugen ihren Namen handschriftlich nach. Diese Diskussion wirft die Frage auf: Könnte das auch in Augsburg bei der Kommunalwahl 2026 geschehen?

Um es gleich vorwegzunehmen: Ja, in Augsburg ist es prinzipiell möglich, dass jemand Oberbürgermeister wird, auch wenn er nicht auf dem Stimmzettel steht. Doch die politische Konstellation könnte dieses Szenario stark einschränken. Nach den Vorschriften der bayerischen Gemeinde- und Landkreiswahlordnung (GLKrWO) ist es gemäß § 77 Absatz 3 erlaubt, eine wählbare Person handschriftlich einzutragen, wenn kein Wahlvorschlag vorliegt. In Fällen, wo nur ein Wahlvorschlag existiert, kann ebenfalls eine andere wählbare Person handschriftlich eingetragen werden. Dies wurde bereits in der Vergangenheit in Städten wie Weiding und Windelsbach praktiziert.

Regelungen und Bestimmungen

Die relevanten Bestimmungen zur Wahl sind in § 77 der GLKrWO zu finden. Für die Augsburger OB-Wahl ist entscheidend, dass laut § 77 Absatz 1 Satz 1, wenn mehrere Wahlvorschläge bestehen, nur eine der vorgedruckten Personen gewählt werden kann. In Augsburg haben die SPD-Kandidatin Florian Freund und die Grüne Martina Wild ihre Kandidatur erklärt, während die Nominierung der Amtsinhaberin Eva Weber von der CSU als sicher gilt. Zur letzten OB-Wahl im Jahr 2020 traten 13 Kandidaten an, was zeigt, dass die Situation bereits in der Vergangenheit durchaus dynamisch war.

Doch wie werden die Mandate im Gemeinderat verteilt? Hier kommt das Berechnungsverfahren nach Sainte-Laguë/Schepers ins Spiel, das einen fairen und transparenten Prozess garantiert. Die Gesamtstimmenzahlen der Wahlkreisvorschläge werden durch ungerade Zahlen wie 1, 3, 5, 7 usw. geteilt. Hierbei wird den Vorschlägen die Stimmenanzahl zugewiesen, die die höchsten Teilungszahlen aufweisen. Im Fall von Stimmengleichheit entscheidet die größere Stimmenzahl der betreffenden Person, während bei einer Gleichheit das Los entscheidet.

Ein Blick auf die Praxis

Ein praktisches Beispiel zeigt: Bei einer Gemeinde mit 7.000 Einwohnern wurden insgesamt 47.502 gültige Stimmen abgegeben. Die A-Partei erhielt 20.554 Stimmen, die B-Partei 8.712, die C-Partei 8.270, die D-Wählergruppe 9.177 und die E-Wählergruppe 789 Stimmen. Die Verteilung der Sitze ergab sich wie folgt:

Partei Stimmen Sitze
A-Partei 20.554 9
B-Partei 8.712 4
C-Partei 8.270 3
D-Wählergruppe 9.177 4
E-Wählergruppe 789 0

Diese Verteilung verdeutlicht, wie wichtig jede Stimme ist und wie entscheidend es ist, dass Wählerinnen und Wähler sich rechtzeitig entscheiden, wem sie ihr Vertrauen schenken wollen. Angesichts der bevorstehenden Wahlen in Ludwigshafen und der politischen Diskussionen in Augsburg bleibt spannend, wie sich die Situation entwickeln wird. Der Blick auf die Wahlordnung zeigt jedoch, dass das Engagement der Bürger auch in Zukunft eine zentrale Rolle spielen wird. Während die Vorbereitungen für die Wahlen laufen, bleibt es abzuwarten, wie die Kandidierenden und die Wähler auf die aktuellen Herausforderungen reagieren.